CHRONOLOGIE - hier finden Sie jene Beiträge, welche sich ursprünglich ebenfalls auf der Startseite befanden:

► 16.11.2023 Infoabend für die Stockerauer Bevölkerung


Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, liebe Interessierte,



wir möchten Sie /euch herzlich zu unserem Informationsabend

am Donnerstag den 16. November von 19:00 bis 21:00 Uhr

in den Lenausaal des Z2000 einladen.



2016 suchte die ASFINAG um Genehmigung des Projektes ohne UVP an. Damit begann ein langer Weg der rechtlichen Klärung. 

Ende November sind nach längerem Stillstand zwei wichtige Gerichtstermine angesetzt. 

Wir berichten über den aktuellen Stand und beantworten Fragen.

... hier geht es zum Artikel der Kronen Zeitung!

► 07.09.2022: Das Bundesverwaltungsgericht fordert uns zum zweiten Mal zu einer Revisionsbeantwortung auf!

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Bürgerinitiative,

wie Sie sich erinnern hat das Bundesverwaltungsgericht nach der mündlichen Verhandlung vom 21. Jänner 2022 seine erste Entscheidung inhaltlich bekräftigt und neuerlich ausgesprochen, dass der dreispurige Ausbau der A22 zwischen Stockerau Ost und dem Knoten Stockerau einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf.

Gegen dieses Erkenntnis hat die ASFINAG neuerlich außerordentliche Revision erhoben.

Heute haben wir die Aufforderung vom VwGH erhalten, binnen 6 Wochen eine Revisionsbeantwortung einzubringen. Dieser Aufforderung werden wir nachkommen und weiterhin um ein UVP-Verfahren kämpfen.

... hierzu unsere Presseaussendung:

A22 Ausbau bei Stockerau – die unendliche Geschichte: ASFINAG wehrt sich noch immer gegen Umweltprüfung

Ende Jänner 2022 entschied das Bundesverwaltungsgericht bereits zum zweiten Mal, dass der dreispurige A22-Ausbau bei Stockerau einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen ist.

Gegen dieses Erkenntnis hat die ASFINAG neuerlich eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben. Dies ist nur bei einer grundsätzlichen Rechtsfrage zulässig und wird jetzt vom VwGH geprüft. Die 17 Verfahrensparteien, darunter die Stadtgemeinde, die NÖ Umweltanwaltschaft, 14 Privatpersonen und eine NGO wurden letzte Woche aufgefordert binnen 6 Wochen eine Stellungnahme abzugeben.

Ein Vertreter der BI: „Im Einreichakt wurden die Umweltauswirkungen bagatellisiert, falsch dargestellt oder gar nicht behandelt. Nicht ohne Grund wurde der dreispurige Ausbau zwischen Korneuburg und Stockerau in drei Teilabschnitten durchgeführt. Damit wurde das Vorhaben in Stücke mit weniger als 10 km Länge aufgeteilt, sodass die Frage der unbedingten UVP-Pflicht dieser Ausbauten erst gar nicht gestellt wurde. Der konkrete Ausbau des Teilstückes bei Stockerau ist aber derart umfangreich, dass trotz der relativ geringen Länge vom „Bau“ einer Autobahn im Sinne des EU-Rechts gesprochen werden muss. Der anhaltende Widerstand gegen eine faire Umweltprüfung zeigt das wahre Umweltbewusstsein der ASFINAG – den Anforderungen des Verkehrs ist offenbar alles andere unterzuordnen.“

Josef Lehner der Sprecher der BI: „Das Verfahren zieht sich, es scheint auch die Hoffnung der ASFINAG zu bestehen, dass uns die Luft und das Geld ausgeht. Aber wir kämpfen um unsere Lebensqualität und die unserer Kinder. Wir bleiben dran.“

... hier geht es zum Artikel in der NÖN!


► 15.03.2022:  Die ASFINAG bekämpft weiterhin die Entscheidung des
                            Bundesverwaltungsgerichtes und bringt neuerlich einen Antrag auf
                            außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein.

Sofern der VwGH die Behandlung der Beschwerde überhaupt in Erwägung zieht, werden die Beschwerdeführer zu einem späteren Zeitpunkt vom Verwaltungsgerichtshof wieder aufgefordert, dazu eine Beantwortung zu verfassen – ansonsten wird die Revision ohne weiteres Verfahren zurückgewiesen.

... hier geht es zum Artikel im Kurier!


► 03.02.2022:  Erneute Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für eine UVP-Pflicht

Im Mai 2021 entschied das Bundesverwaltungsgericht über die UVP-Pflicht für die A22. Die ASFINAG hatte die Möglichkeit, eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu erheben, und/oder eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof. Die Frist dafür betrug 6 Wochen. Beide Rechtsmittel wurden von der ASFINAG genutzt.

Der Verfassungsgerichtshof lehnte die Beschwerde der ASFINAG am 5. November 2021 ab.
Der Verwaltungsgerichtshof stellte fest, dass das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung nachzuholen hat. Diese mündliche Verhandlung fand am Freitag den 21. Jänner 2022 vor dem Bundesverwaltungsgericht statt.

Seitens unserer Bürgerinitiative wurden Vorbereitung von den Teammitgliedern und Rechtsvertreter Heger & Partner Rechtsanwälte, zur Unterstützung unserer Beschwerdeführer, getroffen.

Gegenstand der Verhandlung war ausschließlich die Frage, ob es sich bei dem Vorhaben um den „Bau“ einer Autobahn nach Anhang I Z 7 der UVP-Richtlinie handelt und daher jedenfalls eine UVP („abstrakt“, also unabhängig von einer Einzelfallprüfung) durchzuführen ist.


Die ASFINAG hat im Wesentlichen ihre schriftliche Stellungnahme in der Verhandlung zusammengefasst vorgetragen: Die Generalsanierungsarbeiten am Bestand seien auf keinen Fall UVP-pflichtig und daher bei der Beurteilung, ob es sich um einen Neubau handelt, nicht zu berücksichtigen und die Ausgangssachverhalte der EuGH-Urteile Eisenbahnlinie Valencia-Tarragona, Kreisstraße N4 in Nürnberg und Autobahnring von Madrid „M-30“ sowie das Erkenntnis des VwGH in Sachen Tauernachse seien mit dem beschwerdegegenständlichen Projekt nicht vergleichbar.

Dem entgegneten wir, dass es sich um ein einheitliches Vorhaben der ASFINAG handelt, welches nicht künstlich in eine unbedeutende Bestandssanierung und eine bloße Zulegung zweier Fahrstreifen getrennt werden kann. Hinsichtlich der EuGH-Judikate haben wir betont, dass die Grundsätze aus diesen Judikaten sehr wohl auf die A22 anwendbar sind, zumal es sich in allen Fällen um großformatige Bauprojekte der Linieninfrastruktur handelt.

Dazu haben wir ergänzend vorgebracht, dass das Vorhaben aufgrund des Umfangs der neu errichteten Teile im Gegensatz zu den wenigen bestehenbleibenden Elementen ein Neubau im Sinne dieser EuGH-Judikatur ist.

Wir freuen uns eine gute Nachricht übermitteln zu können: Diesen Argumenten ist das Bundesverwaltungsgericht nun gefolgt.
Am Freitag den 28. Jänner langte bei uns das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts ein, mit dem unserer Beschwerde stattgegeben und erneut festgestellt wurde, dass für das Projekt A22 eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Ein weiterer wichtiger Schritt auf unserem Weg zur bestmöglichen Lösung für Stockerau!

Rechtsmittel gegen dieses Erkenntnis gibt es noch: die ASFINAG kann gegen diese Entscheidung eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und/oder eine ordentliche bzw. außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof erheben.

Eine lästige, aber dennoch wichtige Bitte für unsere Arbeit:

Wir brauchen weitere finanzielle Unterstützung!
Gute Rechtsvertretung von Beschwerdeführern und eine Parteienstellung auf Augenhöhe mit der ASFINAG in einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gibt es leider nicht gratis!

Besten Dank an unsere Unterstützerinnen und Unterstützer für die bereits geleistete Hilfestellung!

Liebe Grüße,
das (Kern)-Team der Bürgerinitiative.

i.A. Josef Lehner

P.S.: Für besonders interessierte LeserInnen möchten wir die Verhandlungsschrift und das Erkenntnis auf unserer Website nicht vorenthalten, bitte klicken Sie auf den jeweiligen Link!
[Hinweis: Die PDF-Datei lädt sich automatisch in Ihren Download-Ordner und ist dort aufzufinden!]

... hier geht es zum NÖN-Artikel!

... hier geht es zum KURIER-Artikel (als jpg)!   (mit freundlicher Freigabe der Redakteurin)


► 07.11.2021: Verfassungsgerichtshof lehnt die Beschwerde der ASFINAG ab

Ein Zwischenerfolg am Weg zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des A22-Ausbaus.

Am 5. November haben wir per Beschluss erfahren, dass die Beschwerde der ASFINAG vom Verfassungsgerichtshof abgelehnt wurde. Nach Ansicht des VfGH sind zur Behandlung der in der Beschwerde aufgeworfenen Fragen keine spezifisch verfassungsrechtlichen Überlegungen notwendig. Gegen diese Entscheidung gibt es kein weiteres Rechtsmittel.

Das war zwar eine wichtige Entscheidung, sie bedeutet jedoch noch nicht, ob es tatsächlich zu einer UVP kommen wird, weil die Revision an den Verwaltungsgerichsthof noch anhängig ist. Hier rechnen wir nicht vor dem Frühjahr mit einer Entscheidung und es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

(1) Der VwGH die Revision der ASFINAG ab und bestätigt damit das BVwG, dann wäre die UVP fix durchzuführen.

(2) Der VwGH hebt das Erkenntnis des BVwG auf und schickt das Ganze wieder zurück, damit das BVwG auch über die restlichen Beschwerdepunkte (also jene inhaltlicher Natur) entscheidet.

... hier geht es zum NÖN-Artikel!

► 07.07.2021: ASFINAG reicht Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein

Der Verfassungsgerichtshof hat über telefonische Nachfrage bestätigt, dass die ASFINAG (parallel zur Revision an den VwGH) auch eine Beschwerde an den VfGH erhoben hat.

... hier geht es zum NÖN-Artikel!

► 30.06.2021: ASFINAG stellt Antrag auf außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof

Werte StockerauerInnen, liebe MitstreiterInnenliebe BeschwerdeführerInnen,
liebe Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Bürgerinitiative!

Wie zu erwarten war, hat die ASFINAG fristgerecht außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben. Diese wurde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht und wird nun von diesem an den VwGH weitergeleitet.

Der VwGH entscheidet zuerst, ob er eine Behandlung der Revision überhaupt in Betracht zieht. Wenn er dies bejaht, dann bekommen wir die Möglichkeit zur Revision Stellung zu nehmen.

Unsere Zusammenfassung des Antrages auf einer A4-Seite (Download)

Der vollständige "Antrag auf Revison" zum Nachlesen (Download)

► 17.05.2021: Erkenntnis des BVWG: UVP-Pficht für die A22!

Werte StockerauerInnen,
 liebe MitstreiterInnenliebe BeschwerdeführerInnen,
liebe Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Bürgerinitiative!

Soeben ist das Erkenntnis des BVWG (Bundesverwaltungsgerichtes) eingetroffen, mit dem den Beschwerden stattgegeben und festgestellt wird, dass für das Vorhaben "Ausbau der A22" eine "volle" UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) durchzuführen ist, weil das Ausbauprojekt im Sinne der EU-UVP-Richtlinie wie ein Neubau einer Autobahn zu behandeln ist. Das BVWG äußerte sich auch zu den Themen "Parteistellung" und "Entfall der mündlichen Verhandlung".

Erkenntnis zum Nachlesen (Download)

Wir werden mit unserer Bürgerinitiative die Möglichkeit einer Parteienstellung im UVP-Verfahren nutzen und arbeiten weiter an der bestmöglichen Lösung für die Stockerauer Bevölkerung und unser Naturschutzgebiet. Um die Kosten für Rechtsvertretung und Gutachter zu tragen, brauchen wir die Unterstützung durch Spenden aus der Stockerauer Bevölkerung.

Die ASFINAG hat nunmehr die Möglichkeit, eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu erheben, und/oder eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof. Die Frist dafür beträgt 6 Wochen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten!

... hier geht es zum NÖN-Artikel!

► 15.03.2021: Der Rechtsweg kostet Geld - jetzt brauchen wir nicht nur mentale, sondern auch
                           finanzielle Unterstützung von den StockerauerInnen und Stockerauern!

Liebe Unterstützerinnen, liebe Unterstützer unserer Bürgerinitiative!

 

DIE ENTSCHEIDUNG

 

Wie bereits in den Medien kolportiert wurde, hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technik (kurz BMK) Ende Jänner entschieden, dass für den geplanten Ausbau der A22 im Abschnitt Stockerau kein UVP-Verfahren (Umweltverträglichkeitsprüfung) nötig sei.

 

Vor dieser Entscheidung haben Stadtgemeinde, Umweltanwaltschaft und Bürgerinitiative noch harte und faktenbasierte Stellungnahmen zum Verfahren im BMK eingebracht. Im Bescheid ist das Ministerium darauf entweder erst gar nicht eingegangen oder sie sind mit fadenscheiniger Argumentation vom Tisch gewischt worden.

 

Diese Entscheidung ist daher für uns, die Stadtgemeinde Stockerau und alle unsere Mitstreiter nicht nachvollziehbar.

 

DIE SITUATION UND RECHTSLAGE

 

Im geplanten Ausbauschritt möchte die ASFINAG zum Schutz der Bevölkerung und des Naturschutzgebietes bis zu 13 Meter hohe Lärmschutzwände errichten. Dieser Schutz berücksichtigt aber nur das prognostizierte Verkehrsaufkommen bis 2035, welches mit 82.600 Kfz/24h sehr niedrig angesetzt ist. Tatsächlich beträgt die Kapazität der ausgebauten A22 ca. 115.000 Kfz/24h. Es wird etwas projektiert und gebaut, wovon wir heute schon wissen, dass es langfristig erneut keinen ausreichenden Schutz vor Grenzwertüberschreitungen bieten wird und daher wieder nicht nachhaltig ist.

 

Seit dem Ende der 90er Jahre versucht die Stadt mit einem Lärmschutzdamm sich selbst zu schützen. Bis jetzt hat sich die Situation von Jahr zu Jahr verschlechtert. Wir haben 32 Jahre warten müssen, bis wir nun im Zuge des Ausbauverfahrens endlich die Gelegenheit bekommen haben, unsere Interessen rechtsstaatlich durchsetzen zu können: „Eindämmung der Belästigung durch die A22 und wirksamer Umweltschutz!“ Siehe dazu unseren Beitrag vom 11.02.2021 mit der Folie „Rechte der Stadtgemeinde -Jetzt!“ auf der Startseite etwas weiter unten.

 

Die angestrebten Wirtschaftsentwicklungen werden weitere Verkehrssteigerungen erzeugen. Wir setzen uns gegen eine mächtige Lobby zur Wehr. Wer jetzt aufgibt, lässt nächste und übernächste Generationen im Stich.

 

UNSER ANSPORN

 

Der negative Bescheid bedeutet nicht das Ende unserer Bemühungen, sondern genau das Gegenteil:

 

Nach 32 Jahren Rechtslosigkeit haben wir Stockerauer Bürgerinnen und Bürger die einmalige und einzigartige Chance auf ein UVP-Verfahren zu bestehen und das Ziel der besten Lösung für Mensch und Natur im Zuge des Ausbaus der A22 im Abschnitt Stockerau mit aller Kraft zu verfolgen. Einige Nachbargemeinden werden uns hierfür sicherlich beneiden!

 

Viel Engagement wurde in die Erstellung der Beschwerden von Hans Nader und Martin Summerer investiert. An dieser Stelle auch ein großes Dankeschön an die Stadtregierung, die Abteilungen der Stadt, die Medien und die vielen Stockerauerinnen und Stockerauer, welche mit ihrer Unterstützung unsere Arbeit erleichtern, bestärken und aufwerten.

 

FINANZIERUNG

 

Bereits mehr als über zwei Jahre hat sich die Bürgerinitiative in Ihrer Freizeit ehrenamtlich engagiert. Kleinere Aufwendungen konnten bisher in Eigenleistung erbracht bzw. gedeckt werden.

 

Auf dem nun eingeschlagenen Weg im Kampf gegen Goliath stehen wir allerdings vor großen finanziellen Herausforderungen. Für Rechtsbeistand, Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit und Informationsveranstaltungen etc. werden wir Geld aufbringen müssen.

 

VEREIN

 

Jetzt bitten wir Sie, als unsere Unterstützerinnen und Unterstützer um finanzielle Hilfe.

 

Zu diesem Zweck hat die Bürgerinitiative den gemeinnützigen und überparteilichen Verein "Bürgerinitiative: Tunnel und Grüner Übergang - A22" ins Leben gerufen und ein Vereinskonto eröffnet.

 

Wenn Ihnen unsere Stadt als lebenswerte Heimat, auch für die nächsten Generationen, ebenso am Herzen liegt wie uns, können Sie unsere Arbeit gerne unterstützen.

 

Vereinsname:   Bürgerinitiative: Tunnel und Grüner Übergang - A22
Vereinskonto:  IBAN: AT58 2011 1843 8290 2600
               BIC:  GIBAATWWXXX

 

Jeder EURO ist willkommen, stärkt und hilft uns allen!

 

Vielen Dank für Ihre Treue und Ihre Hilfe.

 

Liebe Grüße,

das (Kern)-Team der Bürgerinitiative

 

Wolfgang Rieger, Hans Nader, Martin Summerer, Roland Balasch, Matthias Kubat, Karina Hellbert, Martin Fischer und Josef Lehner

► 01.03.2021: Die Bürgerinitiative "Tunnel und Grüner Übergang" legt Beschwerde beim
                           Bundesverwaltungsgericht ein.

Der Stockerauer Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Umweltrecht Dr. Martin Ulrich Fischer übernahm mit seiner Kanzlei Heger & Partner die rechtliche Vertretung der Bürgerinitiative. Da die BI selbst keine Beschwerde (fehlende Parteienstellung) einbringen kann, treten "für die Bürgerinitiative" 12 Personen (Nachbarn, Anrainer der A22, betroffene StockerauerInnen) rechtlich als Beschwerdeführer auf. Für diese Zivilcourage der StockerauerInnen und Stockerauer gilt es besonderen Dank auszusprechen!

Weiters ist besonders erfreulich, dass sich vier weitere Beschwerdeführer gefunden haben:
- die Stadtgemeinde Stockerau (vertreten von der Anwaltskanzlei Onz)
- die NÖ-Umweltanwaltschaft
- die Privatperson Dietmar Pfeiler (Stockerauer Umweltstadtrat; Kanzlei List)
- die Umweltschutzorganisation „alliance for nature“

Hier stellen wir in Absprache mit den allen BeschwerdeführerInnen die fünf Beschwerden
als Download zum Nachlesen zur Verfügung.
Herzlichen Dank für die Freigaben!

Alle Beschwerden verfolgen das Ziel eine Umweltverträglichkeitsprüfung (kurz: UVP) durchzusetzen und in diesem Verfahren hätte dann auch die Bürgerinitiative wieder Parteienstellung.

Damit es bei den insgesamt 5 Beschwerden zu möglichst wenig Doppelgleisigkeiten kommt, wurden die Themenschwerpunkte unter den Beschwerdeführern größtenteils und bestmöglich abgestimmt. Sie sind komplett individuell/separat ausgearbeitet worden und enthalten daher verschiedene Zugänge und Ansätze in der Argumentation. Der voraussichtliche Senat von drei Richtern soll und wird sich also keinesfalls an "gleichartigen Kopien" fadisieren.


► 17.02.2021: Sammlung der (Presse-)meldungen seit Einbringung der BI-Stellungnahme
                           und der Veröffentlichung des BMK-Bescheides

11.07.2020 Stellungnahme der BI
11.07.2020 Bericht der NÖN über die Abgabe der Stellungnahme
01.01.2021 Artikel über die Auszeichnung der BI im Stockerauer Stadtmagazin
01.02.2021 Artikel der BI im Stockerauer Stadtmagzin
02.02.2021 Bescheid des BMK
07.02.2021 Stellungnahme der "Die Grünen Stockerau"
10.02.2021 Bericht in der NÖN über den Bescheid zur UVP
16.02.2021 Bericht im Standard
16.02.2021 Gewessler twittert
16.02.2021 Bericht auf Kontrast.at
16.02.2021 VCÖ twittert
17.02.2021 Bericht der NÖN - Interview Grüner LT-Abgeordneter Georg Ecker
01.03.2021 Beschwerde der BI


► 11.02.2021: Unsere Antwort auf den Bescheid des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt,
                         Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)

Das von der ASFINAG vorgelegte Projekt hat massive mittel- und langfristige Nachteile für die Stockerauer, da
* die Verkehrsprognose extrem niedrig angesetzt wurde,
* die Lärmschutzmaßnahmen nur für ein Viertel der zusätzlichen Verkehrskapazität geplant wurden,
* wir bei Überschreitung der Verkehrsprognose neuerlich dem ansteigenden Lärm jahrelang macht- und rechtlos gegenüberstehen. 
Für neue Trassen gelten geringere Grenzwerte (45 dB in der Nacht) und es wird in großzügige bauliche Lärmschutzmaßnahmen investiert. Über die Anrainer alter Trassen wird drübergefahren, auch wenn 70.000 bis 80.000 Kfz pro Werktag direkt vor unserer Haustüre vorbeifahren. Von den Behörden wird die Lärmproblematik des immer stärker werdenden LKW-Transits völlig negiert. Wirklich jedem Autofahrer ist die weit überhöhte Geschwindigkeit der LKWs bekannt. Den Lärm spüren wir hier in Stockerau besonders. Bisher wird die reale, besonders in der Nacht weit überhöhte LKW-Fahrgeschwindigkeit nicht bei den Lärmschutzplanung berücksichtigt, es wird mit fiktiven Zahlen (70km/h) gerechnet. Auch dagegen kämpfen wir an.
Wir akzeptieren keine halbherzigen Lösungen. Viele Politiker versprechen Lebensqualität, Umweltschonung und Nachhaltigkeit. Bei dem A22-Projekt ist davon von der Landes- und Bundespolitik bisher nichts bemerkbar. Daher kämpfen wir für eine vollständige Prüfung des Projektes nach den UVP-Regeln.



► 02.02.2021: BMK und ASFINAG wollen es vom Bundesverwaltungsgericht wissen!

Die NÖN hat es in Ihrem aktuellen Artikel sehr gut auf den Punkt gebracht! (bitte auf den Link klicken!)

Ein kleines Detail möchten wir jedoch richtigstellen:
Die derzeit für uns zuständige Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist gegen die Erkenntnis oder den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes eine REVISION beim VERWALTUNGSGERICHTSHOF zulässig. Dieser entscheidet in letzter Instanz.


Der Bescheid strotzt vor inhaltlichen Fehlern, aber auch vor juristischen Fehlern (Argumentationslinien zu welchen sogar wir als "Laien" bereits anderslautende Gerichtsurteile dazu gefunden haben). Mehrere Einwände wurden darin nicht abgehandelt. Absicht? Unsere Chance? Intrigen im Ministerium? Oder hat man sich darauf verlassen, dass wir uns (erfolgreich) wehren (können)? Wer hat welchen Nutzen? Der Bescheid wurde nichtmals vom Abteilungsleiter selbst, sondern einem Stellvertreter, unterschrieben. Unüblich. Sehr seltsam.

--> Jedenfalls spannend und wieder viel Arbeit - wir arbeiten bis zum 02. März 2021 an der/den Beschwerde(n)!

Lesen Sie hier den Bescheid (133 Seiten!) nach - wollen Sie nicht?

Hier auszugsweise ein paar Zitate:

"Die durch das Vorhaben beanspruchten Flächen von weniger als 1 Promille des potentiellen Teilareals dieser Tiere befinden sich in Randbereichen und sind aufgrund der minderen Habitatqualität von untergeordneter Bedeutung für die Arten. Das Vorhaben verursacht keine zusätzlichen Barrieren bezüglich einer Vernetzung der Lebensräume dieser Arten."

"Aufgrund der im Ist-Zustand vorhandenen Autobahn sind Störungen durch Lärm von bis zu über 70 dB im Nahbereich der Trasse durch vorbeifahrende Autos, durch Licht bzw.  Schadstoffe vorhanden. Lärmauswirkungen sind noch in einem Abstand von ca. 1,5 km südlicher Entfernung in den Natura 2000 – Gebieten wahrzunehmen. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich das Tierartenvorkommen bzw. deren Revierverteilungen bereits an den Bestand angepasst haben."

"Da es sich bei den betroffenen Rodungsflächen im überwiegenden Ausmaß um bereits gestörte Habitate handelt (insbesondere durch Lärm), ist der Wirkbereich keinesfalls größer als der bereits in der RVS angegebene Wirk- bzw. Untersuchungsraum. Diese Einschätzung gilt auch für die Bewertung des Landschaftsbildes."

Wir merken an:

Das Gesetz besagt, dass schlechte, beeinträchtigte oder bereits geschädigte Habitate nicht nur "nicht weiter zu schädigen", sondern sogar "wiederherzustellen" sind!


► 10.01.2021: Niederösterreichische Verkehrspolitik im Vergleich zu anderen Bundesländern -
                           Sperre für Alt-LKWs auch auf der A22?

Wir haben bereits mehrere Beispiele aus Oberösterreich, Kärnten und der Steiermark herangezogen, wie Verkehrspolitik im Interesse der Bevölkerung aussehen kann. Diesmal möchten wir das Land Tirol sehr genau betrachten und erlauben uns die Frage „Wie viele Jahre ist uns das Land Tirol voraus?“ zu stellen.

Die Situation in Tirol:

Seit Anfang Jänner 2021 sind nur mehr die neuesten und umweltfreundlichsten LKW der Euro-Klasse VI für die Fahrt durch Tirol zugelassen. Besonders das Nachtfahrverbot wurde strengstens geregelt, um die Anrainer der Inntal-Autobahn zu schützen. Es dürfen nur mehr Schwerfahrzeuge ab einer Zulassung von Mitte 2018 in der Nacht unterwegs sein. Die Verordnung gilt auf der Strecke von Kufstein bis Zirl. Zwischen Ampass (km 71,5) bis Zirl (km 89,4) waren im Jahr 2019 ca. 5.000 Schwerfahrzeuge pro Werktag 2019 unterwegs.

Wir empfehlen den am 09.01.2021 in „Tirol heute“ ausgestrahlte Beitrag (noch bis 16.01. online abrufbar):
https://tvthek.orf.at/profile/Tirol-heute/70023/Tirol-heute/14077837/Transitverkehr-massiv-zugenommen/14833207 

Fritz Gurgiser (Obmann Transitforum) erklärt, dass in Tirol geltendes nationales Recht (z.B. das IG-L, Immissionsschutzgesetz-Luft) zum Schutz der Bevölkerung umgesetzt wird, welches das Land und der Bund ja zurecht auf Basis der europäischen Luftreinhaltegüterichtlinien geschaffen hat.

In Tirol hat man kein Verständnis für Bayern oder Italien, welche die europäischen Richtlinien nicht umsetzen. Das Land stemmt sich gegen die Interessen der internationale Transitlobby und erhält Rückenstärkung von Außenminister Mag. Alexander Schallenberg, LL.M.: „Der Aufschwung der europäischen Wirtschaft dürfe nicht auf Kosten von Tirol gehen. Man unterstütze die Tiroler Maßnahmen, langfristig setze man auf den Brenner-Basis-Tunnel“. Auch die Verkehrsministerin Leonore Gewessler, BA steht hinter Tirol.

Fadenscheinige Argumente der Nachbarländer, wie die Einschränkung der Bewegungsfreiheit, lässt man nicht gelten. Es geht ausschließlich um den Transit, denn für lokale Wirtschaft ist zum Beispiel die Regionalversorgung von Lebensmittel per LKW-Transport selbstverständlich ausgenommen.

Die Situation in Niederösterreich:

Bei uns fuhren im Jahr 2019 im Abschnitt A22 Stockerau ca. 6.000 LKWs pro Tag bei stetig steigender Tendenz (S1 Lückenschluss, S3 Ausbau Hollabrunn, …) und es bestehen keinerlei Einschränkungen - weder am Tag noch in der Nacht.

Die für die Umweltschutzmaßnahmen nach IG-L zuständige Landesregierung lehnt es bisher ab, die Luftqualität an der Autobahn nach Vorschrift zu messen.

Dadurch wird die Verpflichtung zu Schutzmaßnahmen umgangen. In allen anderen Bundesländern mit hochbelasteten Autobahnen wurden Maßnahmen wie Euro-Klassen-Einschränkungen und luftschadstoffabhänge Verkehrsregelanlagen installiert – nicht jedoch in NÖ.

Abgesehen davon wird bei uns die Überschreitung der Lärmgrenzwerte seit Jahren/Jahrzehnten ignoriert.

Fazit

Der Vergleich zeigt die Entwicklung auf:

Wenn es nicht jetzt gelingt, die Verkehrsverbindungen bei uns als zukünftig systemrelevante Transitrouten zu erkennen und offen zu legen, dann haben wir in 10 bis 20 Jahren Tiroler Verhältnisse.

Am Beispiel Tirol ist zu sehen, wozu eine Landesregierung ermächtigt und verpflichtet ist. Ohne Druck aus der Bevölkerung werden die Entscheidungsträger in Niederösterreich keinen Millimeter von ihrem Konzept abweichen, sie gehen den Weg des geringsten Widerstandes.

► 22.12.2020: Ist die Waldviertelautobahn wirklich "abgesagt"?

Eine Stellungnahme der Bürgerinitiative zur Entscheidung gegen die Waldviertelautobahn.
Was steckt dahinter und sind Auswirkungen auf die A22 bei Stockerau zu erwarten?

Aus unserer Sicht war die Pressekonferenz teilweise eine inszenierte Medienshow und sollte eine "Beruhigungspille für die betroffene Bevölkerung sein. Ja, die Investitionen in den Ausbau des Bahnnetzes sind positiv zu werten, sofern es auch zur tatsächlichen Umsetzung kommt. Wer jedoch zwischen den Zeilen gelesen hat und die mitgesendeten Presseunterlagen studiert hat, wird feststellen:

1.) Die "Waldviertel-Spange" wird zwar nicht von der ASFINAG als Autobahn betrieben werden, sie kommt jedoch in Form einer vom Land NÖ geführten, gut ausgebauten Bundesstraße.

2.) Die Trasse von Gmünd nach Horn wird viele Ortsumfahrungen enthalten und (ähnlich der Strecke Stockerau-Hollabrunn) abwechselnd mit einer weiteren (dritten) Fahrspur versehen werden. Eine deutlich verbesserte Straßenverbindung zwischen Gmünd - Horn - Guntersdorf (Hollabrunn), jedoch ohne Vorteile für Stockerau.

3.) Die Spange wird durch eine noch nicht vorhandene Trasse zwischen Horn und Guntersdorf (Hollabrunn) erweitert.

Fazit:
Der Verkehr wird weiterhin wegen der B4 (Horner Bundesstraße) bzw. der S3 (Weinviertel-Schnellstraße) an der A22 bei Stockerau auftreffen.

Abschließend ein fiktives Gedankenspiel:
Erste eine ausgebaute Verbindung zwischen der S3 bei Guntersdorf (Hollabrunn) und der A5 bei Schrick (Mistelbach, Poysdorf) könnte eine Entlastung der A22 mit sich bringen. Damit wäre die "Wald- & Weinviertelspange" perfektioniert - aber jetzt die Gretchenfrage: Wollen wir wirklich eine zusätzliche Hauptverkehrsader durch den landschaftlich wunderschönen und unberührten Norden von Niederösterreich?

Nachtrag am 16.02.2021:
Gerald Hohenbichler hat in der Gruppe "Lebenswertes W4" hierzu einen sehr interessanten BEITRAG gepostet, welchen wir Ihnen nicht vorenthalten wollen.

Unsere zwei Folien zum Download.

Medienberichte zum Thema: KURIER NÖN1 ORF-NÖ NÖN2 


► 15.11.2020: Die Bürgerinitiative reicht Ihre Stellungnahme im Bundesministerium
                         für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
                         (kurz: BMK, vormals BMVIT) ein!

Die ASFINAG hat im BMK die Projektunterlagen inkl. den behördlich nachgeforderten Korrekturen eingereicht. Bevor die Entscheidung vom BMK getroffen wird, ob das Verfahren einer UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) zu unterziehen ist, haben die Stadtgemeinde, die Umweltanwaltschaft, der Standortanwalt und die Bezirkshauptmannschaft Parteienstellung und das Recht Einwände zu äußern.

Eine Bürgerinitiative hat im UVP-Feststellungsverfahren keine Parteienstellung. Wir haben uns dennoch die Mühe gemacht und eine Stellungnahme an das BMK gesendet, da nach der der Richtlinie 2014/52/EU Erwägungsgrund (29) auch unaufgefordert abgegebene Stellungnahmen zu berücksichtigen sind.

WIN-WIN-SITUATION

Es gilt die ausgezeichnete Zusammenarbeit zwischen der Stadtgemeinde, deren Rechtsvertretung (der Anwaltskanzlei Onz, Hrn. Mag. Nigischer) und den von der Stadtgemeinde beigezogenen Sachverständigen hervorzuheben. Ebenso ergeht ein großer Dank an alle Stadträte, welche unsere Erkenntnisse aus dem Aktenstudium und unsere Einwände angenommen haben und die wichtigen Informationen in schwierigen Zeiten (z.B. ein wegen Corona entfallener Infoabend) an die Gemeinderäte und Ihre Parteimitglieder weitergetragen haben.

Die Stadtgemeinde hat der Bürgerinitiative Zugang zu allen Unterlagen betreffend des Projektes ermöglicht. Wir konnten uns direkt und persönlich mit der Rechtsanwaltskanzlei abstimmen und unsere Anliegen vorbringen. Auch die Austauschmöglichkeit zwischen den "Experten der Bürgerinitiative" und den "Sachverständigen der Stadtgemeinde" war von wesentlicher Bedeutung für rasche, unmissverständliche, vollständige und ausgefeilte Stellungnahmen.

Die Bürgerinitiative profitierte -im Interesse der 3000 UnterstützerInnen- von dieser ausgezeichneten Zusammenarbeit, ebenso wie die Stadtgemeinde. Warum? Als BürgerInnen der Stadt konnten wir die Sachverständigen mit detaillierten Informationen versorgen, so konnten wir unter anderem folgende wichtige Punkte in die Stellungnahme einbringen:
- Erkenntnisse aus den Daten der zweiten Luftgütemessstation bei der A22-Abfahrt Mitte
- Widerspruch zwischen den von der ASFINAG genannten Verkehrszahlen für Langenzersdorf und für Stockerau
- Mögliche Gefährdung des Grundwasserstromes und der Trinkwasserbrunnenversorgung durch Fundamente für die Lärmschutzwände (nach unseren Ermittlungen 700 - 1000 Pfähle mit bis zu 18 Meter Tiefe)

STELLUNGNAHME

Diese gute Zusammenarbeit stellte sicher, dass alle Kritikpunkte gegen das vorgelegte Projekt eingebracht wurden und eine bessere Lösung für Stockerau möglich wird.
Die wesentlichen Mängel sind:
- der Lärmschutz wurde nur für ein Viertel des möglichen Zusatzverkehrs geplant
- an einigen Stellen in der Stadt und vor allem in der Au wird es lauter als heute
- das Ortsbild wird insbesondere im Bereich Stockerau Mitte durch mehrfache hohe Lärmschutzwände massiv geschädigt und die Trennwirkung zwischen Stadt und Naherholungsgebiet nochmals verstärkt

WEITERER DANK …

... gilt der niederösterreichischen Umweltanwaltschaft. Die Einwände der Bürgerinitiative wurden unterstützt, aber auch genauso hart auf Richtigkeit geprüft. Unser Mitglied Ing. Hans Nader ist bei den Rückfragen der Behörde oftmals ins Schwitzen gekommen, umso mehr freut es uns, dass unsere Zahlen, Daten und Fakten von der Umweltanwaltschaft auch in deren Stellungnahme anstandslos übernommen wurden. Ebenso ist unser Mitglied DI Martin Summerer hervorzuheben, welcher sich gemeinsam mit den Mitgliedern der AU-Gruppe der Flora & Fauna unseres dreifachen Naturschutzgebiets angenommen hat. Dr. Martin Ulrich Fischer hat uns regelmäßig mit juristischen Tipps versorgt und somit zum rechtlichen Feinschliff unserer Stellungnahme beigetragen.


FAZIT

Die Stadtgemeinde, die Bürgerinitiative und die Umweltanwaltschaft haben sich bestmöglich und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für eine UVP eingesetzt. Wir möchten hervorheben, dass wir die gute Zusammenarbeit in dieser Form gerne weiterführen! Vermutlich ist mit einer Entscheidung des BMK Anfang 2021 zu rechnen.

Last but not least:

Für unsere besonders interessierten UnterstützerInnen, aber auch für unsere Kritiker/Skeptiker, stellen wir hier gerne unsere Stellungnahme als Download zum Nachlesen zur Verfügung.

Lesen Sie hierzu auch den 
aktuellen Beitrag in der NÖN.


► 19.05.2022: EINLADUNG ZUR INFOVERANSTALTUNG

„Ausbau A22 - geplante Lärmschutzwände am Beispiel von Stockerau Mitte
laut ASFINAG Einreichunterlagen im UVP-Feststellungsverfahren“

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Bürgerinitiative,

endlich ist es wieder soweit! Nach einer Corona bedingten, zweijährigen Pause, möchten wir Sie/Euch wieder herzlich zu einem Informationsabend im Freien am

Freitag, den 20. Mai um 18:00 Uhr

einladen.

Lesen Sie hierzu gerne die Vorankündigung der Verantaltung in der NÖN!

Die Veranstaltung findet bei der Alten Aubrücke / Hagenstraße vor dem stadtseitigen Kreisverkehr im Nahebereich der A22 Auf- u. Abfahrt Stockerau Mitte statt:





Wir hoffen, dass Sie/ihr Zeit finden und freuen uns auf Ihr/euer Kommen!

Liebe Grüße,
das (Kern)-Team der Bürgerinitiative.

Unsere Presseaussendung zur Veranstaltung (Download)


► 21.03.2022:  Der VCÖ erhebt wo es zu viel Lärm, Abgase und Unfallgefahren gibt.


Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Bürgerinitiative,

wir möchten auf eine Aktion des „VCÖ – Mobilität mit Zukunft“ aufmerksam machen:

Jeder von uns kennt Straßenabschnitte im Wohnumfeld oder am Arbeitsweg, an denen
- es wegen des Verkehrs sehr laut ist
- es unsichere Stellen für Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer gibt
- die Luftqualität schlecht ist
- eine Asphaltwüste vorherrscht, es zu wenig Grün gibt und es daher im Sommer zu Hitzestaus kommt.

Diese Orte sucht der VCÖ und braucht dazu unsere Hilfe!

Bitte tragen Sie diese direkt in der Online-Karte ein. Die Eintragung dauert nur wenige Minuten, ist einfach und selbsterklärend - dennoch haben wir zusätzlich noch eine kurze Info und Beschreibung zur Vorgehensweise erstellt.

Der VCÖ sammelt alle Einträge und leitet sie an die zuständigen Stellen weiter.
Die Aktion läuft bis 31. März 2022.

Gemeinsam können wir den öffentlichen Raum gesünder und lebenswerter machen!

Herzliche Grüße,
das (Kern)-Team der Bürgerinitiative.

Hier geht es zur Umfragekarte des VCÖ:
https://map.vcoe.at/problemstellen/

... hier gibt es eine Anleitung (PDF) zum Download!

08.12.2021: Ab sofort ist unser Kalender "Naturschutzgebiet Stockerauer Au 2022" erhältlich!


... hier geht es zur Kalenderbestellung!



► 24.09.2020: Absage des Informationsabends für alle Gemeideräte

Aufgrund er aktuellen COVID-19-Situation wurde der Infoabend abgesagt. Die Inhalte wurden innerhalb des gesetzlichen Rahmens in kleinen Runden den Stadtparteivorsitzenden bzw. dessen Vertretern vorgestellt. Die Unterlagen wurden allen Gemeinderäten zur Verfügung gestellt.

► 24.09.2020: Informationsabend für alle Gemeinderäte

19:00 Uhr, BauhofPräsentation der Erkenntnisse aus dem überarbeiteten Akt des Feststellungsverfahrens an die Mitglieder des Gemeinderates. (geschlossene Veranstaltung: Zutritt nur für geladene UND angemeldete Gäste!)

                                ⇒ WICHTIG: Bitte hier zur An-/Abmeldeliste  [Der Link wurde bereits getrennt]

► 18.08.2020: "Lüftgüte in Niederösterreich" und Aufarbeitung "Akt 2020"

Werte StockerauerInnen!

Die niederösterreichische Landesregierung (Büro Pernkopf) betreibt derzeit eine massive „Informationskampagne“ über die verbesserte Luftgüte in Niederösterreich. Ja, die Luft ist in Niederösterreich durchschnittlich besser geworden, die Aussagen sind grundsätzlich richtig - gelten jedoch aus unserer Sicht NICHT für Stockerau.

Wir werden gegen Monatsende August 2020 darüber berichten, wie insbesondere (1) die Feinstaubwerte und (2) Stickstoffdioxide in Stockerau tatsächlich aussehen und welche Auswirkungen („Schummeleien“) dies auf das Verfahren „Ausbau A22 - Akt 2020“ hat.

Anderes Thema:

Lange Zeit war es ruhig ... aber das Team der BI "Tunnel und Grüner Übergang", die "Au-Gruppe" und die "Lärmschutzplattform 2000" haben im Frühjahr und Sommer ca. 800 Seiten beim BMK (vormals BMVIT) eingelangter Aktenunterlagen gesichtet und aufgearbeitet. Diese Seiten bestehen aus den Projektunterlagen der ASFINAG und mehreren Sachverständigen-Gutachten. Die ersten Erkenntnisse daraus
- wurden letzte Woche Frau Bürgermeister Andrea Völkl und Herrn Vizebürgermeister Martin Falb präsentiert
- werden in den nächsten 2-3 Wochen allen Gemeinderäten bei einer Informationsveranstaltung präsentiert
- werden danach den StockerauerInnen und UnterstützerInnen öffentlich zugänglich gemacht

Beste Gesundheit wünscht das Team der
Bürgerinitiative "Tunnel und Grüner Übergang"

►  09.05.2020: Luftschadstoffe und die ersten Ergebnisse von der zweiten Lüftgüte-Messstation “Stockerau Mitte”

Feinstaub (PM10; PM2,5) dringt je nach Partikelgröße in die Bronchien, den Blutkreislauf und sogar in die Nervenbahnen ein. Die schlimmsten Folgen sind Entzündungen der Atemorgane, Verstopfung der Blutgefäße (Thrombose) und Veränderungen des vegetativen Nervensystems (Herzfrequenzvariabilität). Entstehungsquelle ist nicht nur der Fahrzeugmotor,sondern auch Bremsen- und Reifenabrieb sowie die Aufwirbelung des Staubes von der Straßenoberfläche. An der Station West wurde der zulässige Tagesmittelwert in den ersten drei Monaten 2x und an der Station Mitte 3x überschritten.

Stickstoffdioxid (NO2) ist ein Bestandteil der KFZ-Abgase. Erhöhte Werte haben negativen Effekt auf die Lungenfunktion von Kindern und Erwachsenen, sie reizen und schädigen die Atemorgane, verstärken Allergien und führen zu Bronchialverengungen. An der Station Mitte werden im Durchschnitt ca. 34% höhere Konzentrationen gemessen. Der Mittelwert des ersten Quartals liegt über dem Jahresmittelgrenzwert von 30 µg/m3. Eine genaue Beurteilung kann erst nach einer längeren Messdauer erfolgen. Die NO2-Belastung erscheint jedoch bedenklich, da sich im direkten Umfeld ein Seniorenheim, mehrere Sportstätten und nicht zuletzt ein gerne besuchter Kinderspielplatz befinden. Das Wohngebiet grenzt ebenfalls unmittelbar an den Bereich der Autobahn. Jedenfalls liegt die NO2-Belastung in der Spitzengruppe der NÖ-Messstellen.

Stickstoffmonoxid (NO) entsteht vor allem bei hohen Verbrennungstemperaturen in Motoren. NO reagiert in derLuft rasch weiter mit Sauerstoff, wobei NO2 entsteht. NO ist weniger schädlich als NO2, allerdings in höherer Konzentration auch nicht harmlos. Bei der Station Mitte tritt eine etwa doppelt so hohe NO-Belastung auf.

Stickstoffoxide (NOx) setzen sich aus NO- und NO2-Anteilen zusammen. Das Gas kann Pflanzen schädigen (Nekrosen, Kümmerwuchs), verursacht das bodennahe Ozon (O3) und übersäuert den Boden (Trinkwasserreservoir Au!). Bei Mitte liegen die NOx-Werte deutlich höher und wirken auf das Naturschutzgebiet ein. Eine Überschreitung des zulässigen Jahresmittelwertes ist sehr wahrscheinlich.

► 08.12.2019: Zweite Luftgütemessstation in Stockerau!

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Wir konnten gemeinsam mit der Stadtregierung die Bereitstellung einer zweiten Luftgütemessstation für den Zeitraum von 12 Monaten durch das Land NÖ erreichen.

Warum ist diese Messstation für uns Stockerauer so wichtig?

Entscheidend für die Schutzmaßnahmen die wir im Zuge des Ausbaus der A22 erhalten, sind u.a. die Daten der Grundbelastungen.

Das UVP-Feststellungsverfahren wird derzeit noch im BMVIT behandelt.

Für die Beurteilung des Projektes wird u.a. die Luftschadstoff-Grundbelastung herangezogen.

Die Schadstoffbelastung der Luft wird bereits in den Einreichunterlagen als hoch beschrieben.

In der Rudolf-Diesel-Straße betreibt das Amt der NÖ Landesregierung die Luftgütemessstelle „Stockerau West“.

Laut Numbis-Jahresbericht (niederösterreichisches Umweltbeobachtungs- und Informationssystem) befindet sich die Luftgütemessstation im Wohngebiet. Diese Lagebeschreibung entspricht nicht den realen Bedingungen da sich die Messstation im Wesentlichen in einem Gewerbegebiet befindet. Die Vorgaben der EU-Richtlinie 2008/50/EG Anhang III über die Ortswahl von Probenahmestellen werden jedenfalls nicht erfüllt. Eine Verwendung der Daten dieser vorhandenen Messstation im UVP-Feststellungsverfahren zur Beurteilung der Luftschadstoff-Grundbelastung wird von uns angezweifelt.

Um für die bereits vorhandene Luftgütemessstation in der Rudolf-Diesel-Straße einen Standort lt. EU Richtlinie zu erhalten, wurden wir im Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagentechnik, vorstellig. Das Gesprächsergebnis bewog uns dazu, gemeinsam mit der Plattform Lärmschutz 2000, ein Schreiben an die NÖ Landesregierung, zu Handen Herrn Landesrat Dr. Stephan Pernkopf zu richten. Unsere Bürgermeisterin Andrea Völkl führte im Anschluss Gespräche mit dem Büro von Landesrat Dr. Pernkopf und konnte die Zusage einer zweiten Luftgütemessstation für den Zeitraum von 12 Monaten erreichen.

Die NÖN berichtet dazu in der dieswöchigen Druck- und Online Ausgabe unter „Chance auf neue Argumente für A22-Ausbau“. Der Link dazu: www.noen.at/korneuburg/stockerau-chance-auf-neue-argumente-fuer-a22-ausbau-stockerau-a22-ausbau-a22-autobahnausbau-buergerinitiative-175927920.

Für die Aufstellung der zweite Luftgütemessstation sehen wir den Bereich Stockerau Mitte in unmittelbarer Nähe zur A22 vor. Mit den gewonnenen Daten besteht die Möglichkeit im UVP-Feststellungsverfahren bessere Schutzmaßnahmen für die Stockerauer Bevölkerung zu erreichen.

In den letzten Wochen konnten wir bereits mehrere Gespräche zum A22 Ausbauprojekt der ASFINAG im Abschnitt Stockerau und dem laufenden Feststellungsverfahren mit
· der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg,
· der Autobahnpolizei Stockerau,
· der NÖ Umweltanwaltschaft
· und dem Amt d. NÖ Landesregierung der Abteilung Anlagentechnik
 führen.

Liebe Grüße,
das Team der Bürgerinitiative

►  01.12.2019: Information über weitere Initiativen in unserem Umfeld

Heute möchten wir über unsere Zusammenarbeit mit anderen Initiativen, u.a. in Langenzersdorf, Bisamberg und der Plattform lebenswertes Waldviertel www.lebenswertes-waldviertel.at, informieren.

Die Plattform lebenswertes Waldviertel spricht sich gegen den Bau der Europaspange / Waldviertelautobahn aus.

Die Entscheidung Pro oder Contra Waldviertelautobahn wirkt sich wesentlich auf die zukünftige Verkehrszunahmen der A22 in unserem Abschnitt aus.

Die Waldviertelautobahn ist aktuell weder im laufenden Feststellungsverfahren noch im Ausbauvorhaben der ASFINAG berücksichtigt, soll aber laut ASFINAG Aussagen in den Medien bereits in 12 Jahren realisiert werden können!

Die nächste Veranstaltung der Plattform lebenswertes Waldviertel findet am Donnerstag, 12. Dezember ab 10:30 Uhr in St. Pölten am Landhausplatz statt.

Nähere Informationen dazu unter www.lebenswertes-waldviertel.at/wp-content/uploads/2019/11/Ank%C3%BCndigung-Kundgebung-12.12.2019.jpg.

► 25.09.2019: ASFINAG Informationsveranstaltung

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Wir möchten uns bei Ihnen/euch für das große Interesse und die zahlreiche Teilnahme beim Infoabend „A22 Ausbau - Mängel im Feststellungsverfahren“ am Dienstag, 24. September im Bauhof bedanken!

Zum Nachlesen und für Alle die am Infoabend nicht teilnehmen konnten, stehen die präsentierten Mängel im Feststellungverfahren, die daraus resultierenden Forderungen und den Fragestellungen an die ASFINAG auf unserer Website www.tunnelstockerau.at unter www.tunnelstockerau.at/galerie-infoabend-25-9-19.html zur Verfügung.

Sollten sich im Zuge der ASFINAG Informationsveranstaltung am Donnerstag, 26. September von 17:00 bis 20:00 im Lenausaal noch offene Fragen für Sie/euch ergeben, bitte kommt auf uns zu, wir werden versuchen rund um das A22 Ausbauprojekt Antworten zu geben.

Liebe Grüße,
das Team der Bürgerinitiative

► 24.09.2019: 3. Infoabend für die Stockerauer Bevölkerung

Foto © Josef Lehner 2019
Unterstützer und Mitglieder der Bürgerinitiative (Reihenfolge nicht berücksichtigt): Josef Lehner, Hans Nader, Christa Nader, Daniel Pollak / SPÖ, Elisabeth Watzinger, Martin Summerer, Matthias Kubat / DIE GRÜNEN, Markus Rosenberger / SPÖ, Herbert Navratil, Wolfgang Rieger, Walter und Anita Vogl.

Wir möchten Sie recht herzlich
zu unserer Veranstaltung über die Mängel im Feststellungsverfahren
am Dienstag, 24. September von 19:00 bis 21:00 Uhr
in den Städtischen Bauhof Stockerau, Pflanzsteig 1
 einladen.

Die Veranstaltung wird von unserer Bürgerinitiative "Tunnel und Grüner Übergang - Ausbau Donauuferautobahn A22 im Abschnitt Stockerau" mit Unterstützung der Stadtregierung und der Stadtverwaltung durchgeführt.

Damit wir den Andrang etwas besser abschätzen können (Sessel, Druckmaterial etc.) bitten wir um Anmeldung unter info@tunnelstockerau.at - vielen Dank!

Wir haben die Unterlagen des Feststellungsverfahrens genau unter die Lupe genommen und werden die Stockerauer Bevölkerung über die Mängel im Feststellungverfahren, den daraus resultierenden Forderungen und den Fragestellungen an die ASFINAG informieren.

Derzeit läuft ein Feststellungsverfahren auf Antrag der ASFINAG als Projektwerberin im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) ob für das Ausbauvorhaben der A22 im Abschnitt Stockerau die Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht.

Am 26. September findet eine Informationsveranstaltung der ASFINAG im Lenausaal statt, bei der das überarbeitete Ausbauvorhaben der A22 vorgestellt wird. Diese Pläne müssen kritisch hinterfragt werden und dazu brauchen wir Ihre/eure Mitwirkung! Wir setzten auf verantwortungsbewusste Bürger, welche dort hingehen und ihre Bedenken aussprechen. Informationen hierzu in der Stadtzeitung auf Seite 27.

► 28.08.2019: Informationen über die Projektierungsmängel an das BMVIT übermittelt

Am Sonntag, den 25. August 2019, haben wir ein Schreiben betreffend der "Projektierungsmängel im Zuge des Ausbaus A22 Abschnitt Stockerau" an das BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) an die zuständige Sachbearbeiterin im aktuellen Feststellungsverfahren übermittelt.

Auf Basis des Mängelkataloges haben wir jeden Mangel detailliert ausgeführt und zur einfacheren Analyse mit einer Referenz auf die Projektunterlagen der ASFINAG versehen.

Wir hoffen, dass das Ministerium die Mängel einerseits bei ihrer Entscheidungsfindung zum Feststellungsverfahren berücksichtigt und andererseits die ASFINAG auffordert, die Mängel zu beseitigen.

Den Brief haben wir selbstverständlich auch an Andrea Völkl, Martin Falb, Othmar Holzer, Herwig Hödl, Gerhard Dummer, Dietmar Pfeiler Herbert Pohl, Siegfried Gaida, Maria-Andrea Riedler, Margit Els, Franz Els, Josef Stadler und Elisabeth Schüller zur Kenntnisnahme geschickt.

► 28.08.2019: Unser "Mängelkatalog" als Basis für die ASFINAG-Gespräche.

Die Stadtgemeinde Stockerau tritt am 28.08.2019 in die Verhandlungen mit der ASFINAG ein.

Da es vor den Wahlen und nach dem Antritt der neuen Gemeinderegierung fixe Zusagen von allen Fraktionen für die Forderung nach bestmöglichen Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung und das Naturschutzgebiet (wie z.B. eine mögliche Einhausung) gegeben hat, ist nun spannend, wie sich die Gemeindevertreter in den Gesprächen verhalten werden und die gemeinsam festgelegten Ziele vertreten.

Hierfür haben wir bereits zuvor (am 08.08.2019) Fr. Bgm. Mag. Völkl und allen Fraktionen im Zuge einer Besprechung zur weiteren Vorgehensweise mit dem Ausbau der A22 einen Mängelkatalog präsentiert und zur Verfügung gestellt.

Das Motto lautet: "Die Politiker und Bürger unserer Stadt für eine faire und angemessene Behandlung der rund 17.000 StockerauerInnen und deren Naherholungsgebiet - nach dem aktuellen Stand der Technik, unter Einhaltung aller gesetzlicher Vorgaben und auf Basis von richtigen Zahlen, Daten und Fakten."

Sehr wichtig: Ein Vertreter der Bürgerinitiative ist als Zuhörer geladen - die bisherigen Zusagen/Versprechungen werden also eingehalten. Dies ist keine Selbstverständlichkeit und das Team der Bürgerinitiative dankt hierfür im Namen unserer zahlreichen UnterstützerInnen.

Die Bürgerinitiative wünscht erfolgreiche Gespräche - wir bleiben für Sie dran und werden weiter informieren!

► 22.08.2019: Bürgerinitiative informiert laufend in Sozialen Medien

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer!

Wir haben beschlossen, Facebook und Instagram zu nutzen um euch über unsere Erkenntnisse und unsere Aktivitäten am Laufenden zu halten.

Wir haben auf unseren Informationsabenden gelernt, dass gewissenhaft aufgearbeitete Information für alle Beteiligten wichtig ist um zu einer guten und gemeinsamen Wissensbasis zu gelangen - das gilt sowohl für glühende Befürworter als auch für skeptische Kritiker.

Mit Facebook und Instagram wollen wir unsere Informationen nun auch regelmäßiger - unser Plan ist wöchentlich - zur Verfügung stellen damit ihr immer am aktuellen Stand seid. Die Homepage wird natürlich auch weiterhin mit Informationen gefüttert.

Wir hoffen, dass dieses Angebot von vielen Stockerauerinnen und Stockerauern sowie auch anderen Interessierten genutzt wird. Für uns wäre es eine tolle Motivation und für die Stockerauer Stadtregierung und allen anderen politischen Kräfte, die an dem Prozess teilnehmen, ein Signal, dass wir uns in Stockerau nicht ohne Gegenwehr mit einem Autobahnausbau ohne wirklich sinnvolle Begleitmaßnahmen zufriedengeben. Bitte unterstützt uns mit einem „Like“ / „Gefällt mir“ auf Facebook und folgt unserem Benutzer tunnelstockerau auf Instagram.

In den ersten Postings werdet ihr erfahren, was wir in den Sommermonaten analysiert und durchgearbeitet haben und was das Resultat dieser aufwendigen Arbeit ist.

Liebe Grüße
Die Bürgerinitiative

► 21.08.2019: Unser "Tunnelkatalog" ist online!

Machen Sie sich Ihr eigenes Bild!

Im Tunnelkatalog zeigen wir auf, was für ca. 17.000 Einwohner von Stockerau NICHT möglich sein soll, aber woanders (z.B. neben Golfplätzen, einzelnen Landwirtschaftsbetrieben, Gebieten mit weit weniger Anwohnern etc.) sehr wohl möglich ist.

► 17.08.2019: Ab sofort die aktuellsten Infos auch auf FACEBOOK !

Liebe StockerauerInnen!

Die ASFINAG möchte bis 2030 ca. 100.000 Fahrzeuge beim "Nadelöhr A22 Stockerau" (70m zwischen Naturschutzgebiet und der Wohnsiedlung) vorbei leiten.
Dazu ist eine Erweiterung von 2x2 auf 2x3 Spuren im Bereich Stockerau ab voraussichtlich 2020 geplant.
Insbesondere der LKW-Verkehr wird sich in den nächsten 11 Jahren (bis 2030) VERDOPPELN - hierbei handelt es sich vorwiegend um Transitverkehr. Es ist nicht unser Verkehr, aber unser Lärm und unsere Umweltbelastung.
Die ASFINAG wird auf unsere Kosten (damit ist unsere Gesundheit und der Erhalt des Naturschutzgebietes zu verstehen) gute Gewinne (LKW-Maut!) machen, konnte aber bis heute nicht die Zusage machen, den gesetzlichen Nacht-Lärmpegel von 50dB (die WHO empfiehlt übrigens bereits 45dB) einhalten zu können.
Kein Wunder bei dieser Verkehrssteigerung, da helfen auch keine 14,5 Meter hohen Lärmschutzwände, welche durch ständige Umprojektierungen angeblich mittlerweile vom Damm direkt zur Fahrbahn gewandert sind …

Wir verlangen den bestmöglichen Schutz für die Stockerauer Bevölkerung und das Naturschutzgebiet nach dem Stand der Technik – nicht mehr und nicht weniger!
Und: Wir verlangen Nichts, was es nicht schon gibt (siehe unseren Tunnelkatalog und die vielen weiteren Beispiele auf unserer Website)!

Auch die Finanzierung ist aus unserer Sicht ganz klar geregelt (siehe dazu den Menüpunkt Finanzierung).


Diese Autobahn wäre in dieser Form heutzutage nicht mehr genehmigungsfähig. Aufgrund der Verkehrsprognose sehen wir derzeit eine EINHAUSUNG als bestmöglichen Schutz. Gerne kann uns die ASFINAG gleichwertige Vorschläge unterbreiten - aber bitte auf Basis korrekter Verkehrszahlen (siehe dazu unseren Mängelkatalog zu den Einreichunterlagen aus dem Jahr 2017).

Liken Sie uns. Abonnieren Sie uns. Bleiben Sie mit uns am Ball! ( klicken Sie auf das Bild!)

► 16.08.2019: Fototermin "Lärmbelästigung im Augebiet"

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Liebe namhafte UnterstützerInnen und UnterschriftensammlerInnen!

Wir möchten Sie/Euch zum Fototermin
 
am Samstag, den 17.08.2019 um 17:00 Uhr
beim LENAU HAIN https://bit.ly/2HarZcL
Position Google Maps: https://bit.ly/303lf7X
Position GPS: 48°22'31.4"N 16°13'22.0"E bzw. 48.375389, 16.222778

 einladen.

Wir möchten im Abstand von 300/500 Metern von der Autobahn die Lärmbelastung im Augebiet fühlen und messen. Ein Bericht inkl. Fotos über unsere Erkenntnisse soll an die Presse gehen.
 
Wir bitten um Zusage an: info@tunnelstockerau.at
(Damit wir wissen, ob wir vollzählig sind.)
 
Mit freundlichen Grüßen,
 das Team der Bürgerinitiative
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► 08.08.2019: Besprechung der Fraktionen der Stadtgemeinde über die weitere Vorgehensweise im Zuge des Ausbaus der A22

Die Bürgerinitiative ist als Zuhörer geladen. Wir haben für die Fraktionsteilnehmer eine Zusammenfassung der Mängelpunkte & Forderungen inkl. Erklärungen und Bildkatalog aus den Erkenntnissen des aufgearbeiteten Aktes 2016 erstellt, welche bereits vorab übermittelt wurden.
 Weiters haben wir Frau Bgm. Mag. Völkl gebeten, uns zeitlich Raum für eine kurze Präsentation zu geben.

►  08.08.201: Unsere regelmäßige Unterstützerinformation

Sie wollen von der Bürgerinitiative regelmäßig per Mail informiert werden?
Melden Sie sich mit dem 
Unterschriftenblatt jederzeit gerne an!

► 01.08.2019: Aufarbeitung des Aktes 2016

Wir haben bereits den Bescheid 2007 mit mehr als 3000 Seiten und Plänen aufgearbeitet. Nun haben wir auch die Einreichunterlagen 2016 mit mehr als 200 Seiten aufgearbeitet. Unsere Erkenntnisse werden selbstverständlich der Stadtgemeinde Stockerau für die Verhandlungen mit der ASFINAG zur Verfügung gestellt.

► 25.06.2019: Einladung zum Fototermin f. Presseaussendung Au-Zugänge A22

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Liebe namhafte UnterstützerInnen und UnterschriftensammlerInnen! 

Wir möchten Sie/Euch zum Fototermin

am Freitag, den 28.06.2019 um 18:30 Uhr

beim Au-Zugang "Röhre Ecke Donaulände-Uferweg / Lilienweg"
(Zugang Lenauweg https://bit.ly/2Q1HS8B)

einladen.

Wir informieren Sie und die Presse gerne auf persönlichem Wege und aus erster Hand:

* Ergebnis der Unterschriftensammelaktion
* Danksagung an alle Unterzeichner und Verkündung des Ergebnisses
* Bericht über die Zusammenarbeit mit den einzelnen Stadtparteien und der neuen Stadtverwaltung
* Aufzeigen der derzeitigen Situation der Verbindung der Stadt mit dem Naturschutzgebiet (Au-Zugänge)
* weitere Vorgehensweise der Bürgerinitiative

Wir erbitten um Zu-/Absage an: info@tunnelstockerau.at

Mit freundlichen Grüßen,
das Team der Bürgerinitiative
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 15.06.2019: Sie haben sich erst jetzt mit der Bürgerinitiative "Tunnel und Grüner Übergang" zu beschäftigen begonnen und möchten uns unterstützen?

Wir haben zwar die "aktive Bewerbung" der Unterschriftenaktion eingestellt und auch die Onlinepetition ist bereits beendet, dennoch werden wir weiterhin die Unterschriftenblätter, welche nach dem 31.03.2019 eintreffen, nacherfassen. Wir freuen uns stets über neue UnterstützerInnen!

► 21.05.2019: Bericht von der Gemeinderatssitzung

Unser Initiativantrag vom 22. Oktober 2018 wurde nach längerer Wartezeit (aufgrund der Auflösung und Neubildung des Gemeinderates zum Jahreswechsel 2018/2019) in der Gemeinderatssitzung am 21.05.2019 von ALLEN Gemeinderäten EINSTIMMIG angenommen.

Dies bedeutet:

» Die neue Stadtregierung hat Ihr Versprechen, die Forderungen der Bürgerinitiative in vollem Umfang zu unterstützen und in die Verhandlungen mit der ASFINAG miteinzubeziehen nun auch formal festgehalten.
» Der Gemeinderatsbeschluss zeigt eine starke und geschlossene Haltung gegenüber der ASFINAG bzw. den zuständigen Stellen (z.B. BMVIT) und stärkt somit die Verhandlungsposition der StockerauerInnen!
» Der Gemeinderatsbeschluss zeigt aber auch, dass alle Gemeinderäte aller Parteien die Problematik des geplanten Autobahnausbaus mit deren massiven Auswirkungen für die Stadtbevölkerung und das umliegende Naturschutzgebiet verstanden haben und äußerst ernst nehmen.

WIR SAGEN IM NAMEN DER BÜRGER/BÜRGERINNEN HIERFÜR HERZLICHEN DANK!

► 02.05.2019: Informationsabend für die Stadtpolitik und lokalen Einsatzorganisationen

Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen (Gemeinderatswahl am 24.03.2019) haben wesentliche personelle Änderungen im Stadt- und Gemeinderat stattgefunden. Um die neu gewählten PolitikerInnen zu informieren sowie langjährige PolitikerInnen up-to-date zu halten, haben wir zu einem Informationsabend geladen.
VertreterInnen aller Parteien sowie der lokalen Einsatzorganisationen haben zahlreich teilgenommen und wurden insbesondere über die Erkenntnisse der Bürgerinitiative aus der Akteneinsicht des Bescheides 2007 informiert. Die Bürgerinitiative hat hierfür ca. 3000 Seiten im Bundesministerium gesichtet und aufgearbeitet.
Weiters wurden die grundlegenden Forderungen der Bürgerinitiative in einem Forderungskatalog dokumentiert und ausgehändigt.
Den Bescheid 2007 und die Erkenntnisse aus dem Bescheid finden Sie bei den Detailinformationen.

► 17.04.2019: Der Verkehr kommt nach Stockerau schneller, als wir es wahrhaben wollen ... TEIL 2

Seit heute liegt der positive UVP-Bescheid für die S 8 vor. Dies bedeutet, dass ab 2024 ein Anteil des Verkehres von Bratislava über die S8 und in Folge über die S1 auch bei uns an der A22 vorbeikommen wird. Man beachte bei diesem Neubauprojekt die besonders schöne niedrige Trassenführung, die Lärmschutzwände und Grünbrücken für 15.000 Einwohner (bitte sehr weit nach links und rechts der Trasse sehen!) auf der gesamten Strecke - zum Vergleich bei uns 17.000 Einwohner auf einer Strecke von ca. 5km (zwischen 45-2000 Meter neben der Autobahn).

► 31.03.2019: Unterschriftenziel erreicht

Dank des Einsatzes von vielen Stockerauerinnen und Stockerauern konnten wir Ende März unser Ziel, mehr als 20% der wahlberechtigten Stockerauer Bevölkerung als Unterstützer (2.913 Stockerauer Unterstützer und 264 Unterstützer aus den Umlandgemeinden) für unsere Forderung, den Tunnel (die Einhausung) und Grünen Übergang im Zuge des Ausbaus der A22 im Abschnitt Stockerau zu erhalten, erreichen. Die Detailinfos befinden sich auf der Startseite unserer Website.

► 26.03.2019: Wir präsentieren das Beispiel Zederhaus auf unserer Website

► 17.03.2019: Die Pinnwände/Folien vom 2. Infoabend am 11. März 2019 sind ab sofort zum Download als PDF (19 MB) bereitgestellt!

► 12.03.2019: Wir haben das Thema "Finanzierung" in einem eigenen Menüpunkt aufgearbeitet.

► 15.03.2019 Bürgerinitiative "Tunnel und Grüner Übergang" - Rückblick auf den 2. Informationsabend

Wie angekündigt haben wir unsere 2. Informationsveranstaltung abgehalten. Der Saal war voll mit interessierten Bürgern, Politikern aller wahlwerbenden Parteien und Vertretern der Presse (u.a. Kronen Zeitung, Wiener Zeitung, NÖN und Bezirksblätter).

Die Fachvorträge von Univ. Prof. DI Dr.med. Hutter und DI Kaufmann waren sehr interessant und erzeugten tiefe Betroffenheit bei vielen Anwesenden, da das Ausmaß und die Wirkung der Emissionen in der Heftigkeit bei vielen Zuhörern nicht bekannt waren.

Für Interessierte sei angemerkt, Prof. Hutter war mit dem Thema Feinstaub in der Sendung DOK.eins bei Hanno Settele im ORF. Wir haben unsere Folien des 2. Infoabends zum Nachlesen auf unserer Webseite unter dem Link https://www.tunnelstockerau.at/gallery469486.html online zur Verfügung gestellt.

Am Infoabend und auch an den Folgetagen, haben wir wieder einen signifikanten Anstieg an unterschriebenen Unterstützungserklärungen sowie eine explosive Teilnahme an der Onlinepetition verzeichnen können. Vielen Dank an alle!
Wir wollen uns auch auf diesem Weg bei all den Unterstützern bedanken, die selbst aktiv geworden sind und mit Unterstützungserklärungen von Haus zu Haus maschieren! Vielen Dank! Ihr Engagement ist großartig!

Besten Dank und liebe Grüße,
Das Team der Bürgerinitiative

► 11.03.2019: 2. Informationsabend im Lenausaal des Z2000

19:00 Begrüßung und Einleitung
• Istzustand - aktuelle Zahlen
• Projekt ASFINAG - Vorschlag BI (Faktencheck)
• Prognosen + Europaspange
19:30 Vortrag LÄRMSCHUTZ AUSBAU A22
DI Werner Kaufmann »XING
• Wie entsteht Lärm?
• Auswirkungen Verkehrsaufkommen und Geschwindigkeit
• Welche baulichen Lösungen gibt es?
• Vergleich: bauliche Lösungen und Wirkungen für Stockerau
20:30 Vortrag EMMISSIONEN (Lärm und Feinstaub)
Univ.Prof. DI Dr.med. Hans-Peter Hutter »MedUni
• Verursacher und gesundheitliche Auswirkungen
• Situation in Stockerau
• Vorbeugung und Vermeidung
 21:00 Fragerunde, offene Diskussionsrunde


Über die Vorträge hinaus wird es die Möglichkeit geben sich umfassend über das gesamte Ausbauprojekt und die Forderungen unserer Bürgerinitiative zu informieren. Auch werden wir allen Parteien die Möglichkeit geben, im Anschluss an die Vorträge, mit den Besuchern Kontakt aufzunehmen. 

22.02.2019: Der Verkehr kommt nach Stockerau schneller,  als wir es wahrhaben wollen ... TEIL 1

Können Sie sich noch erinnern, als wir am ersten Infoabend über den möglichen Bau einer Waldviertelautobahn in ca. 35-40 Jahren (2018+40=2058) sprachen?
Es sind nur ein paar Monate (und der Jahreswechsel) um, dennoch hat man ziemlich unerwartet am 30.01.2019 die "strategische Verkehrsprüfung für die Europaspange" im Ministerium beantragt. Besonders interessant ist jedoch, dass der neue ASFINAG-Chef Hufnagl nun von einem Fertigstellungszeitraum von 10-15 Jahren spricht (2019+15= spätestens 2034).

Über die Vorträge hinaus wird es die Möglichkeit geben sich umfassend über das gesamte Ausbauprojekt und die Forderungen unserer Bürgerinitiative zu informieren. Auch werden wir allen Parteien die Möglichkeit geben, im Anschluss an die Vorträge, mit den Besuchern Kontakt aufzunehmen.

27.01.2019: Mit der Onlinepetition möchten wir die zweite Hälfte der erforderlichen 3500 Unterschriften einsammeln. Auch das Unterschriftenblatt steht weiterhin zur Verfügung.

► 06.12.2018: Wir konnten bereits über ein Drittel der erforderlichen Unterschriften sammeln und benötigen weiterhin Ihre Unterstützung. 

► 30.11.2018: Die Website geht online

 29.11.2018: Wir haben einen offenen Brief an den Vorstand der ASFINAG gesendet. Anlass hierfür war folgender Zeitungsartikel.

► 29.11.2018: Wir informierten die BürgerInnen am Elternsprechtag der VS West und MS West

► 27.11.2018: Wir informierten die BürgerInnen am Elternsprechtag der MS Ost und VS Wondrak

► 16.11.2018: Die Website wird im Hintergrund erstellt

► 05.11.2018: 1. Informationsabend im Lenausaal des Z2000

► 22.10.2018: Einreichung des Initiativantrags im Gemeinderat

► Juni 2018: Die Unterschriftenaktion startet

► Mai 2018: Die Bürgerinitiative „Tunnel und Grüner Übergang“ wird von Josef Lehner ins Leben gerufen

► März 2018: Josef Lehner beginnt seine Lösungsvorschläge zu konkretisieren

► November 2017: Josef Lehner befasst sich mit der Thematik des Autobahnausbaus und den damit verbundenen Herausforderungen.

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