Website der politisch unabhängigen
Bürgerinitiative "Tunnel und Grüner Übergang"
Ausbau A22 Abschnitt Stockerau

 


  • Es ist nicht unser Verkehr! Aber unser Lärm!
  • Unser Vorschlag
  • Visionen auf dem Tunnel
 


AKTUELLE NEWS - hier halten wir Sie auf dem neuesten Stand:


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NEU! 23.11.2023 Rückblick zum 4. Infoabend (vom 16.11.2023) und Spendenaufruf

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, liebe Interessierte,

für den Fall, dass sie am Tag unseres Informationsabends verhindert waren, haben wir nun einen Rückblick über die die Inhalte des Informationsabends und die Vorträge von Dr. Martin Fischer, M.A.S. und Ing. Hans Nader auf unserer Website erstellt.
... hier geht es zu den Präsentationsunterlagen zum Nachlesen!

Ein erster Medienbericht ist in der NÖN nachzulesen. 
... hier geht es zur NÖN! 

Wir informieren unsere Unterstützer nun bereits seit sechs Jahren und möchten weiter mit Ihnen/euch in Kontakt bleiben. Möchten Sie unseren Newsletter bestellen oder Änderung der Mailadresse bekannt geben, so können Sie dies hier tun:
... hier geht es zur Einrichtung/Änderung des Newsletters!


Zum Schluss geht´s wieder ums Geld:

Der Vereinsobmann DI Wolfgang Rieger hat beim Infoabend auf die bisherigen Verfahrenskosten von mehr als 20.000 Euro hingewiesen. 

Alleine in den letzten beiden Wochen mussten wieder Stellungnahmen erarbeitet und ein ganztägiger mündlicher Verhandlungstermin beim Bundesverwaltungsgericht vorbereitet und verhandelt werden.

Wir brauchen weiter Ihre/eure Unterstützung und ersuchen um Spenden auf unser Vereinskonto.

Vereinsname:   Bürgerinitiative: Tunnel und Grüner Übergang - A22
Vereinskonto:  IBAN: AT58 2011 1843 8290 2600
               BIC:  GIBAATWWXXX

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Spenden, egal welcher Größenordnung, setzen ein klares Zeichen! Sie bekräftigen/stärken das Team in Ihrer Tätigkeit und ermöglichen es, die gemeinsamen Interessen der Stockerauer Bevölkerung angemessen zu vertreten.

Sollten sich Fragen ergeben, bitte mit uns unter info@tunnelstockerau.at Kontakt aufnehmen!

Liebe Grüße
das (Kern)-Team der Bürgerinitiative

Wolfgang Rieger, Hans Nader, Martin Summerer, Roland Balasch, Matthias Kubat, Karina Hellbert, Martin Fischer und Josef Lehner



► 07.09.2022: Das Bundesverwaltungsgericht fordert uns zum zweiten Mal zu einer Revisionsbeantwortung auf!

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Bürgerinitiative,

wie Sie sich erinnern hat das Bundesverwaltungsgericht nach der mündlichen Verhandlung vom 21. Jänner 2022 seine erste Entscheidung inhaltlich bekräftigt und neuerlich ausgesprochen, dass der dreispurige Ausbau der A22 zwischen Stockerau Ost und dem Knoten Stockerau einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf.

Gegen dieses Erkenntnis hat die ASFINAG neuerlich außerordentliche Revision erhoben.

Heute haben wir die Aufforderung vom VwGH erhalten, binnen 6 Wochen eine Revisionsbeantwortung einzubringen. Dieser Aufforderung werden wir nachkommen und weiterhin um ein UVP-Verfahren kämpfen.

... hierzu unsere Presseaussendung:

A22 Ausbau bei Stockerau – die unendliche Geschichte: ASFINAG wehrt sich noch immer gegen Umweltprüfung

Ende Jänner 2022 entschied das Bundesverwaltungsgericht bereits zum zweiten Mal, dass der dreispurige A22-Ausbau bei Stockerau einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen ist.

Gegen dieses Erkenntnis hat die ASFINAG neuerlich eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben. Dies ist nur bei einer grundsätzlichen Rechtsfrage zulässig und wird jetzt vom VwGH geprüft. Die 17 Verfahrensparteien, darunter die Stadtgemeinde, die NÖ Umweltanwaltschaft, 14 Privatpersonen und eine NGO wurden letzte Woche aufgefordert binnen 6 Wochen eine Stellungnahme abzugeben.

Ein Vertreter der BI: „Im Einreichakt wurden die Umweltauswirkungen bagatellisiert, falsch dargestellt oder gar nicht behandelt. Nicht ohne Grund wurde der dreispurige Ausbau zwischen Korneuburg und Stockerau in drei Teilabschnitten durchgeführt. Damit wurde das Vorhaben in Stücke mit weniger als 10 km Länge aufgeteilt, sodass die Frage der unbedingten UVP-Pflicht dieser Ausbauten erst gar nicht gestellt wurde. Der konkrete Ausbau des Teilstückes bei Stockerau ist aber derart umfangreich, dass trotz der relativ geringen Länge vom „Bau“ einer Autobahn im Sinne des EU-Rechts gesprochen werden muss. Der anhaltende Widerstand gegen eine faire Umweltprüfung zeigt das wahre Umweltbewusstsein der ASFINAG – den Anforderungen des Verkehrs ist offenbar alles andere unterzuordnen.“

Josef Lehner der Sprecher der BI: „Das Verfahren zieht sich, es scheint auch die Hoffnung der ASFINAG zu bestehen, dass uns die Luft und das Geld ausgeht. Aber wir kämpfen um unsere Lebensqualität und die unserer Kinder. Wir bleiben dran.“

... hier geht es zum Artikel in der NÖN!



► 15.03.2022:  Die ASFINAG bekämpft weiterhin die Entscheidung des
                            Bundesverwaltungsgerichtes und bringt neuerlich einen Antrag auf
                            außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein.

Sofern der VwGH die Behandlung der Beschwerde überhaupt in Erwägung zieht, werden die Beschwerdeführer zu einem späteren Zeitpunkt vom Verwaltungsgerichtshof wieder aufgefordert, dazu eine Beantwortung zu verfassen – ansonsten wird die Revision ohne weiteres Verfahren zurückgewiesen.

... hier geht es zum Artikel im Kurier!



► 03.02.2022:  Erneute Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für eine UVP-Pflicht

Im Mai 2021 entschied das Bundesverwaltungsgericht über die UVP-Pflicht für die A22. Die ASFINAG hatte die Möglichkeit, eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu erheben, und/oder eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof. Die Frist dafür betrug 6 Wochen. Beide Rechtsmittel wurden von der ASFINAG genutzt.

Der Verfassungsgerichtshof lehnte die Beschwerde der ASFINAG am 5. November 2021 ab.
Der Verwaltungsgerichtshof stellte fest, dass das Bundesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung nachzuholen hat. Diese mündliche Verhandlung fand am Freitag den 21. Jänner 2022 vor dem Bundesverwaltungsgericht statt.

Seitens unserer Bürgerinitiative wurden Vorbereitung von den Teammitgliedern und Rechtsvertreter Heger & Partner Rechtsanwälte, zur Unterstützung unserer Beschwerdeführer, getroffen.

Gegenstand der Verhandlung war ausschließlich die Frage, ob es sich bei dem Vorhaben um den „Bau“ einer Autobahn nach Anhang I Z 7 der UVP-Richtlinie handelt und daher jedenfalls eine UVP („abstrakt“, also unabhängig von einer Einzelfallprüfung) durchzuführen ist.


Die ASFINAG hat im Wesentlichen ihre schriftliche Stellungnahme in der Verhandlung zusammengefasst vorgetragen: Die Generalsanierungsarbeiten am Bestand seien auf keinen Fall UVP-pflichtig und daher bei der Beurteilung, ob es sich um einen Neubau handelt, nicht zu berücksichtigen und die Ausgangssachverhalte der EuGH-Urteile Eisenbahnlinie Valencia-Tarragona, Kreisstraße N4 in Nürnberg und Autobahnring von Madrid „M-30“ sowie das Erkenntnis des VwGH in Sachen Tauernachse seien mit dem beschwerdegegenständlichen Projekt nicht vergleichbar.

Dem entgegneten wir, dass es sich um ein einheitliches Vorhaben der ASFINAG handelt, welches nicht künstlich in eine unbedeutende Bestandssanierung und eine bloße Zulegung zweier Fahrstreifen getrennt werden kann. Hinsichtlich der EuGH-Judikate haben wir betont, dass die Grundsätze aus diesen Judikaten sehr wohl auf die A22 anwendbar sind, zumal es sich in allen Fällen um großformatige Bauprojekte der Linieninfrastruktur handelt.

Dazu haben wir ergänzend vorgebracht, dass das Vorhaben aufgrund des Umfangs der neu errichteten Teile im Gegensatz zu den wenigen bestehenbleibenden Elementen ein Neubau im Sinne dieser EuGH-Judikatur ist.

Wir freuen uns eine gute Nachricht übermitteln zu können: Diesen Argumenten ist das Bundesverwaltungsgericht nun gefolgt.
Am Freitag den 28. Jänner langte bei uns das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts ein, mit dem unserer Beschwerde stattgegeben und erneut festgestellt wurde, dass für das Projekt A22 eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Ein weiterer wichtiger Schritt auf unserem Weg zur bestmöglichen Lösung für Stockerau!

Rechtsmittel gegen dieses Erkenntnis gibt es noch: die ASFINAG kann gegen diese Entscheidung eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und/oder eine ordentliche bzw. außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof erheben.

Eine lästige, aber dennoch wichtige Bitte für unsere Arbeit:

Wir brauchen weitere finanzielle Unterstützung!
Gute Rechtsvertretung von Beschwerdeführern und eine Parteienstellung auf Augenhöhe mit der ASFINAG in einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gibt es leider nicht gratis!

Besten Dank an unsere Unterstützerinnen und Unterstützer für die bereits geleistete Hilfestellung!

Liebe Grüße,
das (Kern)-Team der Bürgerinitiative.

i.A. Josef Lehner

P.S.: Für besonders interessierte LeserInnen möchten wir die Verhandlungsschrift und das Erkenntnis auf unserer Website nicht vorenthalten, bitte klicken Sie auf den jeweiligen Link!
[Hinweis: Die PDF-Datei lädt sich automatisch in Ihren Download-Ordner und ist dort aufzufinden!]

... hier geht es zum NÖN-Artikel!

... hier geht es zum KURIER-Artikel (als jpg)!   (mit freundlicher Freigabe der Redakteurin)




► 07.11.2021: Verfassungsgerichtshof lehnt die Beschwerde der ASFINAG ab

Ein Zwischenerfolg am Weg zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) des A22-Ausbaus.

Am 5. November haben wir per Beschluss erfahren, dass die Beschwerde der ASFINAG vom Verfassungsgerichtshof abgelehnt wurde. Nach Ansicht des VfGH sind zur Behandlung der in der Beschwerde aufgeworfenen Fragen keine spezifisch verfassungsrechtlichen Überlegungen notwendig. Gegen diese Entscheidung gibt es kein weiteres Rechtsmittel.

Das war zwar eine wichtige Entscheidung, sie bedeutet jedoch noch nicht, ob es tatsächlich zu einer UVP kommen wird, weil die Revision an den Verwaltungsgerichsthof noch anhängig ist. Hier rechnen wir nicht vor dem Frühjahr mit einer Entscheidung und es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

(1) Der VwGH die Revision der ASFINAG ab und bestätigt damit das BVwG, dann wäre die UVP fix durchzuführen.

(2) Der VwGH hebt das Erkenntnis des BVwG auf und schickt das Ganze wieder zurück, damit das BVwG auch über die restlichen Beschwerdepunkte (also jene inhaltlicher Natur) entscheidet.

... hier geht es zum NÖN-Artikel!



► 07.07.2021: ASFINAG reicht Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein

Der Verfassungsgerichtshof hat über telefonische Nachfrage bestätigt, dass die ASFINAG (parallel zur Revision an den VwGH) auch eine Beschwerde an den VfGH erhoben hat.

... hier geht es zum NÖN-Artikel!



► 30.06.2021: ASFINAG stellt Antrag auf außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof

Werte StockerauerInnen, liebe MitstreiterInnenliebe BeschwerdeführerInnen,
liebe Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Bürgerinitiative!

Wie zu erwarten war, hat die ASFINAG fristgerecht außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben. Diese wurde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht und wird nun von diesem an den VwGH weitergeleitet.

Der VwGH entscheidet zuerst, ob er eine Behandlung der Revision überhaupt in Betracht zieht. Wenn er dies bejaht, dann bekommen wir die Möglichkeit zur Revision Stellung zu nehmen.

Unsere Zusammenfassung des Antrages auf einer A4-Seite (Download)

Der vollständige "Antrag auf Revison" zum Nachlesen (Download)



► 17.05.2021: Erkenntnis des BVWG: UVP-Pficht für die A22!

Werte StockerauerInnen,
 liebe MitstreiterInnenliebe BeschwerdeführerInnen,
liebe Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Bürgerinitiative!

Soeben ist das Erkenntnis des BVWG (Bundesverwaltungsgerichtes) eingetroffen, mit dem den Beschwerden stattgegeben und festgestellt wird, dass für das Vorhaben "Ausbau der A22" eine "volle" UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) durchzuführen ist, weil das Ausbauprojekt im Sinne der EU-UVP-Richtlinie wie ein Neubau einer Autobahn zu behandeln ist. Das BVWG äußerte sich auch zu den Themen "Parteistellung" und "Entfall der mündlichen Verhandlung".

Erkenntnis zum Nachlesen (Download)

Wir werden mit unserer Bürgerinitiative die Möglichkeit einer Parteienstellung im UVP-Verfahren nutzen und arbeiten weiter an der bestmöglichen Lösung für die Stockerauer Bevölkerung und unser Naturschutzgebiet. Um die Kosten für Rechtsvertretung und Gutachter zu tragen, brauchen wir die Unterstützung durch Spenden aus der Stockerauer Bevölkerung.

Die ASFINAG hat nunmehr die Möglichkeit, eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu erheben, und/oder eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof. Die Frist dafür beträgt 6 Wochen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten!

... hier geht es zum NÖN-Artikel!



► 15.03.2021: Der Rechtsweg kostet Geld - jetzt brauchen wir nicht nur mentale, sondern auch
                           finanzielle Unterstützung von den StockerauerInnen und Stockerauern!

Liebe Unterstützerinnen, liebe Unterstützer unserer Bürgerinitiative!

 

DIE ENTSCHEIDUNG

 

Wie bereits in den Medien kolportiert wurde, hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technik (kurz BMK) Ende Jänner entschieden, dass für den geplanten Ausbau der A22 im Abschnitt Stockerau kein UVP-Verfahren (Umweltverträglichkeitsprüfung) nötig sei.

 

Vor dieser Entscheidung haben Stadtgemeinde, Umweltanwaltschaft und Bürgerinitiative noch harte und faktenbasierte Stellungnahmen zum Verfahren im BMK eingebracht. Im Bescheid ist das Ministerium darauf entweder erst gar nicht eingegangen oder sie sind mit fadenscheiniger Argumentation vom Tisch gewischt worden.

 

Diese Entscheidung ist daher für uns, die Stadtgemeinde Stockerau und alle unsere Mitstreiter nicht nachvollziehbar.

 

DIE SITUATION UND RECHTSLAGE

 

Im geplanten Ausbauschritt möchte die ASFINAG zum Schutz der Bevölkerung und des Naturschutzgebietes bis zu 13 Meter hohe Lärmschutzwände errichten. Dieser Schutz berücksichtigt aber nur das prognostizierte Verkehrsaufkommen bis 2035, welches mit 82.600 Kfz/24h sehr niedrig angesetzt ist. Tatsächlich beträgt die Kapazität der ausgebauten A22 ca. 115.000 Kfz/24h. Es wird etwas projektiert und gebaut, wovon wir heute schon wissen, dass es langfristig erneut keinen ausreichenden Schutz vor Grenzwertüberschreitungen bieten wird und daher wieder nicht nachhaltig ist.

 

Seit dem Ende der 90er Jahre versucht die Stadt mit einem Lärmschutzdamm sich selbst zu schützen. Bis jetzt hat sich die Situation von Jahr zu Jahr verschlechtert. Wir haben 32 Jahre warten müssen, bis wir nun im Zuge des Ausbauverfahrens endlich die Gelegenheit bekommen haben, unsere Interessen rechtsstaatlich durchsetzen zu können: „Eindämmung der Belästigung durch die A22 und wirksamer Umweltschutz!“ Siehe dazu unseren Beitrag vom 11.02.2021 mit der Folie „Rechte der Stadtgemeinde -Jetzt!“ auf der Startseite etwas weiter unten.

 

Die angestrebten Wirtschaftsentwicklungen werden weitere Verkehrssteigerungen erzeugen. Wir setzen uns gegen eine mächtige Lobby zur Wehr. Wer jetzt aufgibt, lässt nächste und übernächste Generationen im Stich.

 

UNSER ANSPORN

 

Der negative Bescheid bedeutet nicht das Ende unserer Bemühungen, sondern genau das Gegenteil:

 

Nach 32 Jahren Rechtslosigkeit haben wir Stockerauer Bürgerinnen und Bürger die einmalige und einzigartige Chance auf ein UVP-Verfahren zu bestehen und das Ziel der besten Lösung für Mensch und Natur im Zuge des Ausbaus der A22 im Abschnitt Stockerau mit aller Kraft zu verfolgen. Einige Nachbargemeinden werden uns hierfür sicherlich beneiden!

 

Viel Engagement wurde in die Erstellung der Beschwerden von Hans Nader und Martin Summerer investiert. An dieser Stelle auch ein großes Dankeschön an die Stadtregierung, die Abteilungen der Stadt, die Medien und die vielen Stockerauerinnen und Stockerauer, welche mit ihrer Unterstützung unsere Arbeit erleichtern, bestärken und aufwerten.

 

FINANZIERUNG

 

Bereits mehr als über zwei Jahre hat sich die Bürgerinitiative in Ihrer Freizeit ehrenamtlich engagiert. Kleinere Aufwendungen konnten bisher in Eigenleistung erbracht bzw. gedeckt werden.

 

Auf dem nun eingeschlagenen Weg im Kampf gegen Goliath stehen wir allerdings vor großen finanziellen Herausforderungen. Für Rechtsbeistand, Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit und Informationsveranstaltungen etc. werden wir Geld aufbringen müssen.

 

VEREIN

 

Jetzt bitten wir Sie, als unsere Unterstützerinnen und Unterstützer um finanzielle Hilfe.

 

Zu diesem Zweck hat die Bürgerinitiative den gemeinnützigen und überparteilichen

Verein "Bürgerinitiative: Tunnel und Grüner Übergang - A22" ins Leben gerufen und ein

Vereinskonto eröffnet.

 

Wenn Ihnen unsere Stadt als lebenswerte Heimat, auch für die nächsten Generationen, ebenso am Herzen liegt wie uns, können Sie unsere Arbeit gerne unterstützen.

 

Vereinsname:   Bürgerinitiative: Tunnel und Grüner Übergang - A22
Vereinskonto:  IBAN: AT58 2011 1843 8290 2600
               BIC:  GIBAATWWXXX

 

Jeder EURO ist willkommen, stärkt und hilft uns allen!

 

Vielen Dank für Ihre Treue und Ihre Hilfe.

 

Liebe Grüße,

das (Kern)-Team der Bürgerinitiative

 

Wolfgang Rieger, Hans Nader, Martin Summerer, Roland Balasch, Matthias Kubat, Karina Hellbert, Martin Fischer und Josef Lehner



► 01.03.2021: Die Bürgerinitiative "Tunnel und Grüner Übergang" legt Beschwerde beim
                           Bundesverwaltungsgericht ein.

Der Stockerauer Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Umweltrecht Dr. Martin Ulrich Fischer übernahm mit seiner Kanzlei Heger & Partner die rechtliche Vertretung der Bürgerinitiative. Da die BI selbst keine Beschwerde (fehlende Parteienstellung) einbringen kann, treten "für die Bürgerinitiative" 12 Personen (Nachbarn, Anrainer der A22, betroffene StockerauerInnen) rechtlich als Beschwerdeführer auf. Für diese Zivilcourage der StockerauerInnen und Stockerauer gilt es besonderen Dank auszusprechen!

Weiters ist besonders erfreulich, dass sich vier weitere Beschwerdeführer gefunden haben:
- die Stadtgemeinde Stockerau (vertreten von der Anwaltskanzlei Onz)
- die NÖ-Umweltanwaltschaft
- die Privatperson Dietmar Pfeiler (Stockerauer Umweltstadtrat; Kanzlei List)
- die Umweltschutzorganisation „alliance for nature“

Hier stellen wir in Absprache mit den allen BeschwerdeführerInnen die fünf Beschwerden
als Download zum Nachlesen zur Verfügung. 
Herzlichen Dank für die Freigaben!

Alle Beschwerden verfolgen das Ziel eine Umweltverträglichkeitsprüfung (kurz: UVP) durchzusetzen und in diesem Verfahren hätte dann auch die Bürgerinitiative wieder Parteienstellung.

Damit es bei den insgesamt 5 Beschwerden zu möglichst wenig Doppelgleisigkeiten kommt, wurden die Themenschwerpunkte unter den Beschwerdeführern größtenteils und bestmöglich abgestimmt. Sie sind komplett individuell/separat ausgearbeitet worden und enthalten daher verschiedene Zugänge und Ansätze in der Argumentation. Der voraussichtliche Senat von drei Richtern soll und wird sich also keinesfalls an "gleichartigen Kopien" fadisieren.




► 17.02.2021: Sammlung der (Presse-)meldungen seit Einbringung der BI-Stellungnahme
                           und der Veröffentlichung des BMK-Bescheides

11.07.2020 Stellungnahme der BI
11.07.2020 
Bericht der NÖN über die Abgabe der Stellungnahme
01.01.2021 
Artikel über die Auszeichnung der BI im Stockerauer Stadtmagazin
01.02.2021 
Artikel der BI im Stockerauer Stadtmagzin
02.02.2021 
Bescheid des BMK
07.02.2021 
Stellungnahme der "Die Grünen Stockerau"
10.02.2021 
Bericht in der NÖN über den Bescheid zur UVP
16.02.2021 
Bericht im Standard
16.02.2021 
Gewessler twittert
16.02.2021 
Bericht auf Kontrast.at
16.02.2021 
VCÖ twittert
17.02.2021 
Bericht der NÖN - Interview Grüner LT-Abgeordneter Georg Ecker
01.03.2021 Beschwerde der BI



► 11.02.2021: Unsere Antwort auf den Bescheid des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt,
                         Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)

Das von der ASFINAG vorgelegte Projekt hat massive mittel- und langfristige Nachteile für die Stockerauer, da
* die Verkehrsprognose extrem niedrig angesetzt wurde,
* die Lärmschutzmaßnahmen nur für ein Viertel der zusätzlichen Verkehrskapazität geplant wurden,
* wir bei Überschreitung der Verkehrsprognose neuerlich dem ansteigenden Lärm jahrelang macht- und rechtlos gegenüberstehen. 
Für neue Trassen gelten geringere Grenzwerte (45 dB in der Nacht) und es wird in großzügige bauliche Lärmschutzmaßnahmen investiert. Über die Anrainer alter Trassen wird drübergefahren, auch wenn 70.000 bis 80.000 Kfz pro Werktag direkt vor unserer Haustüre vorbeifahren. Von den Behörden wird die Lärmproblematik des immer stärker werdenden LKW-Transits völlig negiert. Wirklich jedem Autofahrer ist die weit überhöhte Geschwindigkeit der LKWs bekannt. Den Lärm spüren wir hier in Stockerau besonders. Bisher wird die reale, besonders in der Nacht weit überhöhte LKW-Fahrgeschwindigkeit nicht bei den Lärmschutzplanung berücksichtigt, es wird mit fiktiven Zahlen (70km/h) gerechnet. Auch dagegen kämpfen wir an.
Wir akzeptieren keine halbherzigen Lösungen. Viele Politiker versprechen Lebensqualität, Umweltschonung und Nachhaltigkeit. Bei dem A22-Projekt ist davon von der Landes- und Bundespolitik bisher nichts bemerkbar. Daher kämpfen wir für eine vollständige Prüfung des Projektes nach den UVP-Regeln.



► 02.02.2021: BMK und ASFINAG wollen es vom Bundesverwaltungsgericht wissen!

Die NÖN hat es in Ihrem aktuellen Artikel sehr gut auf den Punkt gebracht! (bitte auf den Link klicken!)

Ein kleines Detail möchten wir jedoch richtigstellen:
Die derzeit für uns zuständige Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist gegen die Erkenntnis oder den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes eine REVISION beim VERWALTUNGSGERICHTSHOF zulässig. Dieser entscheidet in letzter Instanz.


Der Bescheid strotzt vor inhaltlichen Fehlern, aber auch vor juristischen Fehlern (Argumentationslinien zu welchen sogar wir als "Laien" bereits anderslautende Gerichtsurteile dazu gefunden haben). Mehrere Einwände wurden darin nicht abgehandelt. Absicht? Unsere Chance? Intrigen im Ministerium? Oder hat man sich darauf verlassen, dass wir uns (erfolgreich) wehren (können)? Wer hat welchen Nutzen? Der Bescheid wurde nichtmals vom Abteilungsleiter selbst, sondern einem Stellvertreter, unterschrieben. Unüblich. Sehr seltsam.

--> Jedenfalls spannend und wieder viel Arbeit - wir arbeiten bis zum 02. März 2021 an der/den Beschwerde(n)!

Lesen Sie hier den Bescheid (133 Seiten!) nach - wollen Sie nicht?

Hier auszugsweise ein paar Zitate:

"Die durch das Vorhaben beanspruchten Flächen von weniger als 1 Promille des potentiellen Teilareals dieser Tiere befinden sich in Randbereichen und sind aufgrund der minderen Habitatqualität von untergeordneter Bedeutung für die Arten. Das Vorhaben verursacht keine zusätzlichen Barrieren bezüglich einer Vernetzung der Lebensräume dieser Arten."

"Aufgrund der im Ist-Zustand vorhandenen Autobahn sind Störungen durch Lärm von bis zu über 70 dB im Nahbereich der Trasse durch vorbeifahrende Autos, durch Licht bzw.  Schadstoffe vorhanden. Lärmauswirkungen sind noch in einem Abstand von ca. 1,5 km südlicher Entfernung in den Natura 2000 – Gebieten wahrzunehmen. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich das Tierartenvorkommen bzw. deren Revierverteilungen bereits an den Bestand angepasst haben."

"Da es sich bei den betroffenen Rodungsflächen im überwiegenden Ausmaß um bereits gestörte Habitate handelt (insbesondere durch Lärm), ist der Wirkbereich keinesfalls größer als der bereits in der RVS angegebene Wirk- bzw. Untersuchungsraum. Diese Einschätzung gilt auch für die Bewertung des Landschaftsbildes."

Wir merken an:

Das Gesetz besagt, dass schlechte, beeinträchtigte oder bereits geschädigte Habitate nicht nur "nicht weiter zu schädigen", sondern sogar "wiederherzustellen" sind!




► 10.01.2021: Niederösterreichische Verkehrspolitik im Vergleich zu anderen Bundesländern -
                         Sperre für Alt-LKWs auch auf der A22?

Wir haben bereits mehrere Beispiele aus Oberösterreich, Kärnten und der Steiermark herangezogen, wie Verkehrspolitik im Interesse der Bevölkerung aussehen kann. Diesmal möchten wir das Land Tirol sehr genau betrachten und erlauben uns die Frage „Wie viele Jahre ist uns das Land Tirol voraus?“ zu stellen.

Die Situation in Tirol:

Seit Anfang Jänner 2021 sind nur mehr die neuesten und umweltfreundlichsten LKW der Euro-Klasse VI für die Fahrt durch Tirol zugelassen. Besonders das Nachtfahrverbot wurde strengstens geregelt, um die Anrainer der Inntal-Autobahn zu schützen. Es dürfen nur mehr Schwerfahrzeuge ab einer Zulassung von Mitte 2018 in der Nacht unterwegs sein. Die Verordnung gilt auf der Strecke von Kufstein bis Zirl. Zwischen Ampass (km 71,5) bis Zirl (km 89,4) waren im Jahr 2019 ca. 5.000 Schwerfahrzeuge pro Werktag 2019 unterwegs.

Wir empfehlen den am 09.01.2021 in „Tirol heute“ ausgestrahlte Beitrag (noch bis 16.01. online abrufbar):
https://tvthek.orf.at/profile/Tirol-heute/70023/Tirol-heute/14077837/Transitverkehr-massiv-zugenommen/14833207 

Fritz Gurgiser (Obmann Transitforum) erklärt, dass in Tirol geltendes nationales Recht (z.B. das IG-L, Immissionsschutzgesetz-Luft) zum Schutz der Bevölkerung umgesetzt wird, welches das Land und der Bund ja zurecht auf Basis der europäischen Luftreinhaltegüterichtlinien geschaffen hat.

In Tirol hat man kein Verständnis für Bayern oder Italien, welche die europäischen Richtlinien nicht umsetzen. Das Land stemmt sich gegen die Interessen der internationale Transitlobby und erhält Rückenstärkung von Außenminister Mag. Alexander Schallenberg, LL.M.: „Der Aufschwung der europäischen Wirtschaft dürfe nicht auf Kosten von Tirol gehen. Man unterstütze die Tiroler Maßnahmen, langfristig setze man auf den Brenner-Basis-Tunnel“. Auch die Verkehrsministerin Leonore Gewessler, BA steht hinter Tirol.

Fadenscheinige Argumente der Nachbarländer, wie die Einschränkung der Bewegungsfreiheit, lässt man nicht gelten. Es geht ausschließlich um den Transit, denn für lokale Wirtschaft ist zum Beispiel die Regionalversorgung von Lebensmittel per LKW-Transport selbstverständlich ausgenommen.

Die Situation in Niederösterreich:

Bei uns fuhren im Jahr 2019 im Abschnitt A22 Stockerau ca. 6.000 LKWs pro Tag bei stetig steigender Tendenz (S1 Lückenschluss, S3 Ausbau Hollabrunn, …) und es bestehen keinerlei Einschränkungen - weder am Tag noch in der Nacht.

Die für die Umweltschutzmaßnahmen nach IG-L zuständige Landesregierung lehnt es bisher ab, die Luftqualität an der Autobahn nach Vorschrift zu messen.

Dadurch wird die Verpflichtung zu Schutzmaßnahmen umgangen. In allen anderen Bundesländern mit hochbelasteten Autobahnen wurden Maßnahmen wie Euro-Klassen-Einschränkungen und luftschadstoffabhänge Verkehrsregelanlagen installiert – nicht jedoch in NÖ.

Abgesehen davon wird bei uns die Überschreitung der Lärmgrenzwerte seit Jahren/Jahrzehnten ignoriert.

Fazit

Der Vergleich zeigt die Entwicklung auf:

Wenn es nicht jetzt gelingt, die Verkehrsverbindungen bei uns als zukünftig systemrelevante Transitrouten zu erkennen und offen zu legen, dann haben wir in 10 bis 20 Jahren Tiroler Verhältnisse.

Am Beispiel Tirol ist zu sehen, wozu eine Landesregierung ermächtigt und verpflichtet ist. Ohne Druck aus der Bevölkerung werden die Entscheidungsträger in Niederösterreich keinen Millimeter von ihrem Konzept abweichen, sie gehen den Weg des geringsten Widerstandes.



► 15.11.2020: Die Bürgerinitiative reicht Ihre Stellungnahme im Bundesministerium
                         für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
                         (kurz: BMK, vormals BMVIT) ein!

Die ASFINAG hat im BMK die Projektunterlagen inkl. den behördlich nachgeforderten Korrekturen eingereicht. Bevor die Entscheidung vom BMK getroffen wird, ob das Verfahren einer UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) zu unterziehen ist, haben die Stadtgemeinde, die Umweltanwaltschaft, der Standortanwalt und die Bezirkshauptmannschaft Parteienstellung und das Recht Einwände zu äußern.

Eine Bürgerinitiative hat im UVP-Feststellungsverfahren keine Parteienstellung. Wir haben uns dennoch die Mühe gemacht und eine Stellungnahme an das BMK gesendet, da nach der der Richtlinie 2014/52/EU Erwägungsgrund (29) auch unaufgefordert abgegebene Stellungnahmen zu berücksichtigen sind.

WIN-WIN-SITUATION

Es gilt die ausgezeichnete Zusammenarbeit zwischen der Stadtgemeinde, deren Rechtsvertretung (der Anwaltskanzlei Onz, Hrn. Mag. Nigischer) und den von der Stadtgemeinde beigezogenen Sachverständigen hervorzuheben. Ebenso ergeht ein großer Dank an alle Stadträte, welche unsere Erkenntnisse aus dem Aktenstudium und unsere Einwände angenommen haben und die wichtigen Informationen in schwierigen Zeiten (z.B. ein wegen Corona entfallener Infoabend) an die Gemeinderäte und Ihre Parteimitglieder weitergetragen haben.

Die Stadtgemeinde hat der Bürgerinitiative Zugang zu allen Unterlagen betreffend des Projektes ermöglicht. Wir konnten uns direkt und persönlich mit der Rechtsanwaltskanzlei abstimmen und unsere Anliegen vorbringen. Auch die Austauschmöglichkeit zwischen den "Experten der Bürgerinitiative" und den "Sachverständigen der Stadtgemeinde" war von wesentlicher Bedeutung für rasche, unmissverständliche, vollständige und ausgefeilte Stellungnahmen.

Die Bürgerinitiative profitierte -im Interesse der 3000 UnterstützerInnen- von dieser ausgezeichneten Zusammenarbeit, ebenso wie die Stadtgemeinde. Warum? Als BürgerInnen der Stadt konnten wir die Sachverständigen mit detaillierten Informationen versorgen, so konnten wir unter anderem folgende wichtige Punkte in die Stellungnahme einbringen:

- Erkenntnisse aus den Daten der zweiten Luftgütemessstation bei der A22-Abfahrt Mitte
- Widerspruch zwischen den von der ASFINAG genannten Verkehrszahlen für Langenzersdorf und für Stockerau

- Mögliche Gefährdung des Grundwasserstromes und der Trinkwasserbrunnenversorgung durch Fundamente für die Lärmschutzwände (nach unseren Ermittlungen 700 - 1000 Pfähle mit bis zu 18 Meter Tiefe)

STELLUNGNAHME

Diese gute Zusammenarbeit stellte sicher, dass alle Kritikpunkte gegen das vorgelegte Projekt eingebracht wurden und eine bessere Lösung für Stockerau möglich wird.
Die wesentlichen Mängel sind:

- der Lärmschutz wurde nur für ein Viertel des möglichen Zusatzverkehrs geplant
- an einigen Stellen in der Stadt und vor allem in der Au wird es lauter als heute
- das Ortsbild wird insbesondere im Bereich Stockerau Mitte durch mehrfache hohe Lärmschutzwände massiv geschädigt und die Trennwirkung zwischen Stadt und Naherholungsgebiet nochmals verstärkt

WEITERER DANK …

... gilt der niederösterreichischen Umweltanwaltschaft. Die Einwände der Bürgerinitiative wurden unterstützt, aber auch genauso hart auf Richtigkeit geprüft. Unser Mitglied Ing. Hans Nader ist bei den Rückfragen der Behörde oftmals ins Schwitzen gekommen, umso mehr freut es uns, dass unsere Zahlen, Daten und Fakten von der Umweltanwaltschaft auch in deren Stellungnahme anstandslos übernommen wurden. Ebenso ist unser Mitglied DI Martin Summerer hervorzuheben, welcher sich gemeinsam mit den Mitgliedern der AU-Gruppe der Flora & Fauna unseres dreifachen Naturschutzgebiets angenommen hat. Dr. Martin Ulrich Fischer hat uns regelmäßig mit juristischen Tipps versorgt und somit zum rechtlichen Feinschliff unserer Stellungnahme beigetragen.


FAZIT

Die Stadtgemeinde, die Bürgerinitiative und die Umweltanwaltschaft haben sich bestmöglich und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für eine UVP eingesetzt. Wir möchten hervorheben, dass wir die gute Zusammenarbeit in dieser Form gerne weiterführen! Vermutlich ist mit einer Entscheidung des BMK Anfang 2021 zu rechnen.

Last but not least:

Für unsere besonders interessierten UnterstützerInnen, aber auch für unsere Kritiker/Skeptiker, stellen wir hier gerne unsere Stellungnahme als Download zum Nachlesen zur Verfügung.

Lesen Sie hierzu auch den 
aktuellen Beitrag in der NÖN.



► 21.12.2020: Auszeichnungen für Mitglieder der Bürgerinitiative "Tunnel und grüner Übergang"

Der Gemeinderat der Stadt Stockerau fasste in seiner Sitzung am 16. Dezember 2020 den einstimmigen Beschluss, sich bei den Mitgliedern der Bürgerinitiative „Tunnel und grüner Übergang“ zu bedanken und uns mit der Medaille „Stockerau dankt“ auszuzeichnen.

Wir freuen uns sehr über diese Anerkennung, möchten aber hervorheben, dass wir diese Auszeichnung stellvertretend für die vielen UnterstützerInnen und weiteren Teammitglieder übernommen haben.

Die bisherigen Teilerfolge der Bürgerinitiative basieren auf der Grundlage von vielen helfenden Händen, welche vielleicht nicht gleich auf den ersten Blick ersichtlich sind. Viele Stockerauer UnternehmerInnen haben uns erlaubt, die Infoflyer und Unterschriftenlisten der Bürgerinitiative in ihren Geschäftslokalen aufzulegen. Stockerauer Bürgerinnen und Bürger sind von Haustüre zu Haustüre gegangen und haben mit viel Aufwand Unterschriften gesammelt. Der Link zu unserer Onlinepetition wurde von den Facebook-Benützern unübersehbar geteilt. Weitere Teammitglieder haben wesentlich bei den Vorbereitungen zu den Infoveranstaltungen geholfen und die Bauhof- & Z2000-MitarbeiterInnen haben uns bei den Auf- & Abbauten unterstützt. Unsere "hausinterne Druckerei" versorgt uns stets mit Flyern, Infomappen und auch den vor den Feiertagen versendeten Weihnachts- und Neujahrskarten. DirektorInnen und Lehrkräfte von Volks- und Hauptschulen informierten die SchülerInnen über das geplante Vorhaben eines Autobahnausbau auf unserem Gemeindegebiet. Sie stellten sich den SchülerInnen und deren Eltern einer breiten Diskussion über die Chancen und Risiken für das lokale Stadt- und Naturschutzgebiet. Wir danken all jenen BürgerInnen, die von Anfang an unsere Idee befürwortet haben und auch Gesicht (z.B. auf unserer Website oder auf Facebook) gezeigt haben.
Ebenso haben wir viele Informationen, Dokumente, Literaturquellen und Tipps aus der gesamten Bevölkerung erhalten. Viele BürgerInnen haben mit ihren Briefen an die Behörden die Anliegen der Bürgerinitiative unterstützt. Sie haben bei Interviews oder Fototerminen mitgewirkt. Die vielen Rückmeldungen und Meinungen zu diesem Thema haben uns bedeutend motiviert.
Diese Auszeichnung ist ein Zeichen für den Zusammenhalt aller StockerauerInnen mit einem gemeinsamen Ziel: "Die bestmögliche Lösung für Stockerau in Zusammenhang mit dem Ausbau der A22."

Foto (v.l.n.r.): BGM Mag. (FH) Andrea VÖLKL, Sprecher Josef LEHNER, Ing. Hans NADER,
DI Martin SUMMERER, Dipl.-BW (BA) Ing. Roland BALASCH, DI Wolfgang RIEGER



► 22.12.2020: Ist die Waldviertelautobahn wirklich "abgesagt"?

Eine Stellungnahme der Bürgerinitiative zur Entscheidung gegen die Waldviertelautobahn.
Was steckt dahinter und sind Auswirkungen auf die A22 bei Stockerau zu erwarten?

Aus unserer Sicht war die Pressekonferenz teilweise eine inszenierte Medienshow und sollte eine "Beruhigungspille für die betroffene Bevölkerung sein. Ja, die Investitionen in den Ausbau des Bahnnetzes sind positiv zu werten, sofern es auch zur tatsächlichen Umsetzung kommt. Wer jedoch zwischen den Zeilen gelesen hat und die mitgesendeten Presseunterlagen studiert hat, wird feststellen:

1.) Die "Waldviertel-Spange" wird zwar nicht von der ASFINAG als Autobahn betrieben werden, sie kommt jedoch in Form einer vom Land NÖ geführten, gut ausgebauten Bundesstraße.

2.) Die Trasse von Gmünd nach Horn wird viele Ortsumfahrungen enthalten und (ähnlich der Strecke Stockerau-Hollabrunn) abwechselnd mit einer weiteren (dritten) Fahrspur versehen werden. Eine deutlich verbesserte Straßenverbindung zwischen Gmünd - Horn - Guntersdorf (Hollabrunn), jedoch ohne Vorteile für Stockerau.

3.) Die Spange wird durch eine noch nicht vorhandene Trasse zwischen Horn und Guntersdorf (Hollabrunn) erweitert.

Fazit:

Der Verkehr wird weiterhin wegen der B4 (Horner Bundesstraße) bzw. der S3 (Weinviertel-Schnellstraße) an der A22 bei Stockerau auftreffen.

Abschließend ein fiktives Gedankenspiel:
Erste eine ausgebaute Verbindung zwischen der S3 bei Guntersdorf (Hollabrunn) und der A5 bei Schrick (Mistelbach, Poysdorf) könnte eine Entlastung der A22 mit sich bringen. Damit wäre die "Wald- & Weinviertelspange" perfektioniert - aber jetzt die Gretchenfrage: Wollen wir wirklich eine zusätzliche Hauptverkehrsader durch den landschaftlich wunderschönen und unberührten Norden von Niederösterreich?

Nachtrag am 16.02.2021:
Gerald Hohenbichler hat in der Gruppe "Lebenswertes W4" hierzu einen sehr interessanten BEITRAG gepostet, welchen wir Ihnen nicht vorenthalten wollen.

Unsere zwei Folien zum Download.

Medienberichte zum Thema: KURIER NÖN1 ORF-NÖ NÖN2 



► FOLGT! Unsere Podcasts:

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... in Bearbeitung ... folgt in Kürze!




► FOLGT! Stellungnahme - Luftgüte in Niederösterreich

... in Bearbeitung ... folgt in Kürze!



► 31.03.2019: Ende der Unterschriftensammlung - Verkündung des Ergebnisses

Wir haben insgesamt 3.272 Unterstützungserklärungen erhalten. Es wurden die Eingänge der Unterschriftenblätter per Mail/Fax/Post mit den Unterstützungsunterschriften der openPetition zusammengeführt. Hierbei festgestellt Duplikate wurden aussortiert, damit wurde eine Mehrfachzeichnung ausgeschlossen. Weiters wurden 264 Unterstützer aussortiert, welche keinen Wohnsitz in Stockerau angegeben haben. Diese Personen waren z.B. ehemalige StockerauerInnen, Personen welche vielleicht einmal eine Wohnung/Haus in Stockerau erben oder bauen werden, Personen welche in Stockerau arbeiten oder hier Verwandte/Bekannte/Eltern haben und sich in Stockerau öfters aufhalten.

Das bereinigte Gesamtergebnis beträgt 2.913 gültige Unterstützungserklärungen von StockerauerInnen.


Dies bedeutet:

* Wir haben unser Ziel - 20% der wahlberechtigten Stockerauer Bevölkerung als Unterstützer zu gewinnen - erreicht. Von 14.138 Wahlberechtigten haben uns 2.913 StockerauerInnen unterstützt, das sind genau 20,6 %.

* Knapp mehr als jede(r) dritte WählerIn (8.818 gültige Stimmen bei der Gemeinderatswahl 2019) hat auch die Bürgerinitiative unterstützt!

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